Strengere Regeln für Drohnenbesitzer

Ab dem nächsten Jahr müssen sich Besitzer von Drohnen auf strengere gesetzliche Vorgaben einstellen. Denn die Regeln für den Betrieb von Drohnen werden 2019 vor­aussichtlich durch eine EU-Flugsicherheitsverordnung vereinheitlicht. „Das Gesamtpaket soll bis Ende 2018 stehen“, sagt Rechtsanwalt Jan Helge Mey von der Wirtschaftskanzlei CMS. Auf Basis der Gesetzesentwürfe sei absehbar, dass ein Kenntnisnachweis regelmäßig in Form eines Online-Kurses und einer Prüfung bei Drohnen ab 250 g zu erbringen sein werde.

„Drohnenführerschein“ ab 2019 auch für kleinen Drohnen

Absehbar ist, dass schon bei Drohnen ab einem Gewicht von 250 g ein Kenntnisnachweis nötig wird. Der Kenntnisnachweis, umgangssprachlich  als „Drohnenführerschein“ bekannt, ist in Deutschland bisher nur bei Drohnen über 2 kg Gewicht nötig. Einen Nachweis können Drohnenbetreiber durch eine Prüfung erlangen. Seminare werden unter anderem von Handwerkskammern oder Fortbildungszentren angeboten, etwa von der Akademie des Handwerks Schloss Raesfeld.

Wer Drohnen nutzt, die bis zu 2 kg wiegen, muss aktuell noch keinen Kenntnisnachweis zum Steuern der Drohne haben. Rechtlich ist eine Plakette mit Name und Adresse ausreichend, die feuerfest auf dem Fluggerät aufgebracht ist. Für Handwerker, die bereits einen Kenntnisnachweis zum Steuern einer Drohne haben, soll es 2019 eine Übergangsfrist von einem Jahr geben.

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