Dauerhafte Lösung für HBCD-haltige Dämmstoffe beschlossen
Eine dauerhafte Lösung zur Entsorgung von HBCD-haltigen Materialien (zum Beispiel Styropor/EPS und XPS) wurde Anfang Juli vom Bundesrat beschlossen. Laut ZVDH hatte unter anderem das Dachdeckerhandwerk unter der Neuregelung gelitten, die im September 2016 in Kraft getreten war. Nach der Regelung waren HBCD-haltige Dämmstoffe als gefährlicher Abfall eingestuft worden. Nach Bemühungen verschiedener Verbände wurde die Regelung Ende Dezember für ein Jahr ausgesetzt. Das Ziel war, während dieser Zeit gemeinsam eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) – wie zum Beispiel Hexabromcyclododecan (HBCD) – zu suchen, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist. Nach ZVDH-Informationen tritt die neue Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft.
Zudem fällt für HBCD-haltige Polystyroldämmstoffe aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall die Mengenbeschränkung von 20 Tonnen pro Jahr weg, bei nassen Materialien würde die Grenze schnell erreicht werden, so der ZVDH. Zudem wurde die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen: So werden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit (siehe Editorial, Seite 1).