So lassen sich Durchsturzunfälle verhindern
Insgesamt 74 tödliche Arbeitsunfälle hat die BG Bau 2022 verzeichnet. Zu den Hauptursachen dieser Unfälle zählen Abstürze von Dächern, Leitern und Gerüsten sowie Stürze durch Dachflächen. Dabei werden nicht richtig gesicherte Lichtkuppeln und Lichtbänder immer wieder zu tödlichen Fallen, wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) mitteilt. Wir zeigen, wie sich schwere Durchsturzunfälle vermeiden lassen und wie die Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln geprüft wird.
Wie können Unternehmen ihre Beschäftigten vor den Gefahren von Durchsturzunfällen durch Dachflächen schützen? In erster Linie sollten Durchsturzgefahren vermieden werden. Daher ist zunächst zu prüfen, ob sich Arbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen durch Arbeitsverfahren am Boden ersetzen lassen. So können Inspektionsarbeiten beispielsweise mit einer Drohne ausgeführt werden. Das erspart das Betreten des durchsturzgefährdeten Bereichs der Dachfläche. Wenn sich das Arbeiten in der Höhe nicht vermeiden lässt, sorgt das TOP-Prinzip für mehr Sicherheit: dabei stehen Technische Schutzmaßnahmen an erster Stelle, gefolgt von organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen.
Technische Schutzmaßnahmen
Bei Neubauten sollten grundsätzlich durchsturzsichere Lichtkuppeln und Lichtbänder verbaut werden. Fehlt diese Sicherung in bestehenden Bauwerken, sollten beim nachträglichen Einbau oder beim Austausch von Lichtkuppeln und Lichtbändern durchsturzsichere Elemente verwendet werden. Bei Arbeiten in der Nähe nicht durchtrittssicherer Bauteile sind diese durch Umwehrungen (zum Beispiel Geländer) oder auch durch Gitter oder Schutznetze gegen Durchsturz zu sichern.
Die Dachöffnungen von Lichtkuppeln lassen sich während der Bauphase mit Schutznetzen gegen Durchsturz sichern
Abb.: H.Zwei.S Werbeagentur GmbH / BG Bau
Organisatorische Schutzmaßnahmen
Mit organisatorischen Maßnahmen lassen sich ebenfalls Durchsturzunfälle verhindern: Der Zutritt zum Dach sollte nur Personen gestattet werden, die für Arbeiten in der Höhe unterwiesen und befugt sind.
Mit persönlichen Schutzmaßnahmen ist schließlich die Verwendung von Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) mit geeigneten Anschlageinrichtungen gemeint – auch ein Rettungskonzept gehört dazu.
Durchsturzsichere Lichtkuppeln nicht unnötig belasten
„Falls ein Betreten des Daches mit Lichtbändern oder Lichtkuppeln unumgänglich ist, so sollten diese auf Durchsturzsicherheit geprüft und zertifiziert sein“, sagt Andreas Kaivers von der DGUV Test-, Prüf- und Zertifizierungsstelle im Fachbereich Bauwesen, „aber auch durchsturzsichere Lichtkuppeln und Lichtbänder dürfen nicht zweckentfremdet belastet werden. Bei einer Mittagspause auf dem Dach kann ich mich also keinesfalls auf die Lichtkuppel setzen und davon ausgehen, dass sie tragfähig ist.“
So wird die Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln und Lichtbändern geprüft
Durchsturzsichere Produkte erkennt man beispielsweise an dem DGUV-Testprüfzeichen „Durchsturzsicher“. Aber wie wird die Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln und Lichtbändern geprüft? Bei der Prüfung auf Durchsturzsicherheit durch die DGUV wird ein 50 kg schwerer, mit Glaskugeln befüllter Sack als Prüfkörper in freiem Fall aus 1,20 m Höhe auf das Prüfmuster fallengelassen. Das Prüfmuster kann eine Lichtkuppel oder ein Lichtband mit Durchsturzgitter, Netz oder Sicherungssystem sein. Wird der Prüfkörper gehalten, werden weitere 50 kg als Gewicht hinzugefügt. Die statische Last von 100 kg muss für 15 Minuten gehalten werden. Dabei dürfen keine Öffnungen entstehen, durch die eine Prüfkugel mit 30 cm im Durchmesser hindurch passt.
Sind alle Anforderungen des DGUV Test-Prüfgrundsatzes GS-BAU-18 erfüllt, erhält das Prüfmuster das DGUV Testprüfzeichen „Durchsturzsicher“. Teilweise wird eine zertifizierte Durchsturzsicherheit in Ausschreibungen für Bauvorhaben gefordert. Wichtig ist auch die Beachtung der Herstellervorgaben. Es gibt allerdings keine gesetzliche Verpflichtung für die Hersteller, ihre Produkte auf Durchsturzsicherheit prüfen zu lassen.
Mehr Informationen finden Sie unter www.dguv.de