Schneelast bei Dachoberlichtern beachten
Die Bemessung der Schneelast ist bei der Konstruktion von Flachdächern eines der zentralen Kriterien.
Besonderen Augenmerks bedürfen laut Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V. (FVLR) dabei
Dachoberlichter wie Lichtkuppeln und Lichtbänder. Das gilt insbesondere für eine sichere Schneeräumung.
Wird in schneereichen Wintern die Auflast gegenüber der Bemessungslast zu groß, besteht für Gebäude Einsturzgefahr. Um die Schneelast richtig zu bemessen, gibt es verschiedene Hilfsmittel. Dazu zählen zum einen die für Deutschland definierten Schneelastzonen sowie zum anderen gebäudespezifische Faktoren wie die Gebäudehöhe oder der Standort. Wie stark ein Flachdach durch Schnee und Eis belastet werden darf, ist in der DIN EN 1991-1-3 Eurocode 1 (Einwirkung auf Tragwerke Teil 1-3: Allgemeine Einwirkungen, Schneelasten) geregelt. Die Norm ist im Dezember 2010 in Kraft getreten. Eine aktuelle Veröffentlichung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) vom Februar 2015 ermöglicht es, auf lokaler Ebene die Schneelastzonen nach Verwaltungsgrenzen zuzuordnen. Die Liste findet sich unter www.dibt.de im Bereich „Technische Baubestimmungen“.
Richtige Projektierung bei Dachoberlichtern und Lichtbändern
Theoretisch wirkt die Schneelast auf die Fläche des Dachoberlichts, ob Lichtkuppel oder Lichtband, in ähnlichem Maße ein, wie auf die umliegende Dachfläche. Daher ist die Auswahl der Produkte entscheidend, um den Anforderungen der Schneelast zu entsprechen. Über statische Berechnungen lässt sich die Tragfähigkeit von Dachoberlichtern ermitteln, wobei insbesondere die Größe der Fläche mit einbezogen wird. In den harmonisierten Produktnormen DIN EN 1873 und DIN EN 14963 ist näher bestimmt, welche mechanische Leistung die Produkte aufweisen und welche abwärts gerichteten Lasten sich durch die Schneelast ergeben. Aspekte wie Verglasung, Konstruktion oder Abmessung bestimmen die Klassifizierung der Produkte mit. Bei der Auswahl des passenden Produkts sind diese Aspekte dann vor dem Hintergrund der regionalen Gegebenheiten zu betrachten. Tageslichtelemente zählen zu den geregelten Bauprodukten und sind in der Bauregelliste B, Teil 1, des DIBt gelistet.
Schneelast und Zusatzfunktionen
Eventuell in die Lichtkuppeln und Lichtbänder integrierte natürlich wirkende Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA) müssen sich im Falle eines Brandes automatisch öffnen, selbst wenn auf den Geräten Schnee liegt. Der thermische Auftrieb führt dann die Hitze des Brandes und die beim Brand entstehenden giftigen Zersetzungsprodukte nach außen ab. Gerade bei NRA müssen Planer darauf achten, dass nicht nur das Tageslichtelement selbst auf die Bemessungsschneelast für den Standsicherheitsnachweis ausgelegt ist. Auch die Einrichtungen zur Öffnung sind auf eine bestimmte Schneelast nach DIN EN 12101-2 ausgerichtet. Diese ist in der Regel kleiner als die Bemessungsschneelast für den Standsicherheitsnachweis. Nur wenn das System ausreichend Kraft hat, die Last nach oben wegzudrücken, ist die Funktionssicherheit im Brandfall gewährleistet. Für schneereiche Regionen sollten daher höhere SL-Klassen nach DIN EN 12101-2 als die gängige Mindestklasse SL 500 gewählt werden.
Schneelast vom Dach entfernen
Fallen Nassschnee oder Regen auf ein schneebedecktes Dach, kann die Gewichtsbelastung durch den mit Feuchtigkeit vollgesaugten Schnee zu hoch werden. Ein Sachverständiger muss in diesem Fall klären, ob eine kritische Marke erreicht ist. Ist dies der Fall, muss das Dach vom Schnee befreit werden.
Bei der Schneeräumung geht von den integrierten Dachoberlichtern die Gefahr aus einzubrechen und in das Halleninnere zu stürzen. Generell ist zu beachten, dass Tageslichtelemente grundsätzlich zunächst durchsturzsicher und nicht begehbar ausgeführt sind. Bei der Schneeräumung dürfen sie daher auch nicht betreten werden. Vor allem in sehr einfach gestalteter Form, beispielsweise als profilierte Lichtplatte in Well- oder Trapezdächern, ist das Durchsturzrisiko extrem groß. Diese Elemente sind in einer Ebene mit der Dachfläche eingebaut und verschwinden unsichtbar unter der Schneedecke. Daher empfiehlt es sich immer, das Dach zunächst bei Tageslicht von unten in Augenschein zu nehmen und die Gefahrenstellen zu lokalisieren. Bedeutend mehr Sicherheit bieten Lichtkuppeln und Lichtbänder auf Aufsetzkränzen. Diese können zwar unter Umständen ebenfalls komplett zuschneien, schaffen allerdings einen klar erkennbaren Widerstand beim Schneeräumen, wenn der Schnee von den Seiten des Daches jeweils in voller Höhe abgetragen wird.
Schutz durch persönliche Schutzausstattung
Wird ein Dach gewerblich geräumt, ist die technische Regel für Arbeitsstätten ASR A.2.1 zu beachten. Demnach ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen gegen einen Absturz zu ergreifen. An den Aufsetzkränzen der Lichtkuppeln oder in der Nähe in der Dachfläche lassen sich schon bei der Herstellung Anschlagspunkte vorsehen, an denen die Arbeiter die Fanggeschirre ihrer persönlichen Schutzausstattung einhaken können. Darüber hinaus gibt es am Tageslichtelement drei Möglichkeiten der Durchsturzsicherung:
Unter Punkt eins fallen beispielsweise spezielle, durchsturzsichere Formen der Verglasung oder von außen angebrachte Gitter, die das gesamte Tageslicht-element überdecken. Die Sicherheitsmaßnahmen unter Punkt zwei und drei bestehen aus Gittern, die in dem Aufsetzkranz oder unter dem Aufsetzkranz installiert werden. Die verschiedenen sicherheitsrelevanten Maßnahmen lassen sich auch kombinieren.
Durch die Wahl der richtigen Produkte lassen sich Lichtkuppeln und Lichtbänder der jeweils zu erwartenden Schneelast anpassen. Zusätzliche Absicherungen an den Elementen oder in der Dachkonstruktion sorgen zudem für mehr Sicherheit, wenn die Tageslichtelemente gewartet werden müssen oder extreme Wetterlagen die Schneeräumung auf dem Flachdach erfordern.