Neues Ausfallgeld für Dachdecker im Sommer
Im Dachdeckerhandwerk gibt es bereits seit längerem das so genannte Ausfallgeld. Bei witterungsbedingten Ausfällen in den oft regenreichen Herbst- und Frühjahrsmonaten leistet es einen Ausgleich für die Zeit, in der nicht auf der Baustelle gearbeitet werden kann. Dieses Ausfallgeld existiert neben dem Saison-Kurzarbeitergeld, das für den gesamten Baubereich in den Wintermonaten gilt.
Da es in den letzten Jahren verstärkt zu besonders heißen Sommern und heftigen Stark-regenereignissen gekommen ist, wurde die Ausfallgeldregelung jetzt auf die Sommermonate ausgedehnt. Darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des Dachdeckerhandwerks, der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt geeinigt.
75 Prozent des Stundenlohns
Alle Dachdeckerbetriebe zahlen eine Umlage an die Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks (SOKA-Dach). Aus diesem Topf wird das Sommer-Ausfallgeld bezahlt. Seit Juni 2020 beträgt das Ausfallgeld 75 Prozent des zum Zeitpunkt des Arbeitsausfalls gültigen Stundenlohns. So können die entstandenen Lohneinbußen durch die ausgefallenen Arbeitsstunden gemindert werden. Das Sommer-Ausfallgeld gilt für maximal 53 Stunden im Kalenderjahr. Der Arbeitgeber erhält eine Pauschalerstattung für die von ihm zu tragenden Sozialleistungen. Um die Wirkung des erweiterten Ausfallgelds zu testen, haben sich die Verantwortlichen darauf verständigt, die Neuregelung zunächst auf das laufende Kalenderjahr zu begrenzen. Dabei gilt: Wird die Arbeit in den Monaten Juni bis September aus zwingenden Witterungsgründen an einem Tag für mindestens eine Stunde eingestellt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein tarifliches Ausfallgeld.
Das neue Sommer-Ausfallgeld kann ab sofort bei der SOKA-Dach beantragt werden. Mehr Informationen unter www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld .