Planungshinweise für Dachoberlichter

Die neue Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.4 „Beleuchtung“ fordert, dass alle Arbeitsstätten möglichst ausreichend mit Tageslicht versorgt werden. Wie der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) mitteilt, lässt sich diese Forderung bei Räumen oder Hallen, die direkt unter einem Flachdach liegen, durch den Einbau von Dachoberlichtern in Form von Lichtkuppeln oder Lichtbändern leicht erfüllen. Sie leuchten im Vergleich zu Fenstern auch Räume mit großer Grundfläche und Raumtiefe gleichmäßig aus, verursachen weniger Blendung und werden in ihrer lichtspendenden Wirkung durch die Verbauung umliegender Gebäude weniger beeinträchtigt.

Allerdings sollten bei der Projektierung von Dachoberlichtern einige Regeln beachtet werden:

1. Das Verhältnis von lichtdurchlässiger Oberlichtfläche zur Raumgrundfläche soll mindestens 1:10 (entspricht rund 1:8 der Rohbaumaße), für höhere Sehanforderungen bis 1:5 betragen, um ausreichend Tageslicht am Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen.

2. Für eine gleichmäßige Beleuchtung des Raums mit Tageslicht ist es wichtig, dass die Dachoberlichter gleichmäßig verteilt sind. Pro 100  m² sollte mindestens ein Dachoberlicht angeordnet sein. Mehrere kleinere Dachoberlichter bewirken eine bessere Lichtverteilung als Lösungen mit wenigen großen. Die unmittelbaren Dachrand- und Eckbereiche sollten ausgespart werden, um die Dachoberlichter nicht erhöhten Windlasten auszusetzen.

3. Damit eine zu große Wärmeeinstrahlung im Sommer verhindert wird, sollte die lichte Breite von Lichtbändern immer kleiner als die halbe Raumhöhe sein.

4. Ein Mindestabstand von einem Meter zwischen den einzelnen Dachoberlichtern ist vorzusehen, damit der Dachdecker ausreichend Platz zwischen den Bauteilen hat, um diese fachgerecht eindichten zu können. Durch diese Lösung werden auch unzugängliche Schmutz-ecken vermieden.

Die Mitgliedsunternehmen des FVLR bieten Architekten und Planern kompetente Unterstützung bei der Projektierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern an. Die Liste der Mitglieder ist unter www.fvlr.deeinsehbar.

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