Kritik an Förderkürzungen bei der energetischen Sanierung
27.07.2022Am 26. Juli verkündete das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Änderungen für die Fördermaßnahmen zur energetischen Sanierung. Schon ab dem 28. Juli wird die KfW-Bank die Förderprogramme anpassen. Die Kreditförderung in der BEG EM, also die Förderung von Einzelmaßnahmen für private Haushalte wie Dämmung der Fassade oder der obersten Geschossdecke, wird komplett gestrichen. Weiterhin wird die Zuschussförderung in der systemischen Sanierung nur noch für kommunale Antragsteller gewährt und die Fördersätze werden angepasst. Auch die Förderung des EH/EG 100 entfällt, ebenso wie der Bonus für den individuellen Sanierungsfahrplan.
Sinkende Fördersätze für energetische Sanierung
Für Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), gehen die Änderungen bei der Gebäudeförderung in die komplett falsche Richtung: "Gerade jetzt, wo Bauzinsen wieder steigen, die Lebenshaltungskosten unkalkulierbar sind und die Unsicherheit bezüglich der Energiepreise weiter zunimmt, bieten sinkende Fördersätze für energetische Sanierungsmaßnahmen wie Dämmen der Gebäudehülle und der obersten Geschossdecke wenig Anreiz für Bauherren. Die derzeitige Sanierungsquote ist immer noch dramatisch niedrig. Wir befürchten, dass sie weiter sinken statt steigen wird.“
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, sagt: „Der verkündete Stopp der Förderung von EH-100-Sanierungen und die Anpassung der Fördersätze nach unten ist genau das Gegenteil von dem, was eigentlich notwendig wäre: Eigentümer und Eigentümerinnen bräuchten eine höhere Förderung anstelle einer niedrigeren, wenn man den Umstieg von fossilen auf regenerative Energien ernst meint. Wie sollen sich Eigentümer von Einfamilienhäusern eine energetische Sanierung noch leisten können, wenn die Fördersätze gesenkt werden? Und mit dem Einbau von Wärmepumpen und dem Austausch von Fenstern und Türen ist es leider nicht getan.“ Die Dämmung der Gebäudehülle, also sowohl der Außenwände als auch von oberster und unterster Geschossdecke, sei zur Erreichung der geforderten Standards unbedingt notwendig.
Sinkende Sanierungsquote befürchtet
Gerade im alten Gebäudebestand liegt noch viel Potenzial brach: Etwa 600 Millionen Quadratmeter Dachfläche – das entspricht rund 4 Millionen Dächern – erfüllen lediglich die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz. Weitere 6,5 Millionen Dächer, rund 1 Mrd. Quadratmeter Dachfläche, sind nur gering modernisiert und genügen gerade mal den energetischen Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 bzw. 1984. (Quelle: FiW-Studie2021). Das wird nun voraussichtlich auch noch lange Zeit so bleiben.
Quelle: Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks und Zentralverband Deutsches Baugewerbe