Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk

Tarifpartner einigen sich

ZDVH-Präsident Dirk Bollwerk
Bild: Gulio Coscia

ZDVH-Präsident Dirk Bollwerk
Bild: Gulio Coscia
Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen ab 2024 an. Zuletzt waren die Mindestlöhne 2022 erhöht worden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation waren sich die Tarifparteien einig, auch den im Dachdeckerhandwerk geltenden Mindestlohn anzupassen. Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerk mit seinem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen. Die Allgemeinverbindlichkeit für den TV Mindestlohn wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt.


Höhe des neuen Dachdecker-Mindestlohns

Die Mindestlöhne betragen
a) für ungelernte Arbeitnehmer:innen - Mindestlohn 1

  • ab dem 1. Januar 2024 13,90 Euro
  • ab dem 1. Januar 2025 14,35 Euro
Als ungelernt werden diejenigen bezeichnet, die überwiegend Hilfs- und Vorbereitungstätigkeiten ausführen. Dazu gehören das Anreichen von Materialien sowie das Ein- und Ausräumen sowie das Reinigen von Baustellen.

b) für gelernte Arbeitnehmer:innen (Gesellen und Gesellinnen) - Mindestlohn 2

  • ab dem 1. Januar 2024 15,60 Euro
  • ab dem 1. Januar 2025 16,00 Euro
Darunter fallen all diejenigen, die überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen. Das bedeutet konkret: Sie können den Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmerer- oder Klempnerhandwerk vorweisen oder einen Berufsabschluss, der diesem gleichgestellt ist.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.dachdecker.org

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