Neuer Mindestlohn im Dachdeckerhandwerk
Tarifpartner einigen sich 27.09.2023
ZDVH-Präsident Dirk Bollwerk
Bild: Gulio Coscia
Die tariflichen Mindestlöhne im Dachdeckerhandwerk steigen ab 2024 an. Zuletzt waren die Mindestlöhne 2022 erhöht worden. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Inflation waren sich die Tarifparteien einig, auch den im Dachdeckerhandwerk geltenden Mindestlohn anzupassen. Verhandelt wurde der Branchenmindestlohn vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerk mit seinem Sozialpartner, der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt. Das Ergebnis wurde nun fristgerecht von beiden Parteien angenommen. Die Allgemeinverbindlichkeit für den TV Mindestlohn wurde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales beantragt.
Höhe des neuen Dachdecker-Mindestlohns
Die Mindestlöhne betragen
a) für ungelernte Arbeitnehmer:innen - Mindestlohn 1
- ab dem 1. Januar 2024 13,90 Euro
- ab dem 1. Januar 2025 14,35 Euro
b) für gelernte Arbeitnehmer:innen (Gesellen und Gesellinnen) - Mindestlohn 2
- ab dem 1. Januar 2024 15,60 Euro
- ab dem 1. Januar 2025 16,00 Euro
Weitere Informationen finden Sie hier: www.dachdecker.org