Holz aus Russland und Weißrussland / Belarus gilt ab sofort als „Konfliktholz“
04.04.2022Mit sofortiger Wirkung gilt sämtliches Holz aus Russland und Weißrussland/Belarus als sogenanntes „Konfliktholz“ und kann daher nicht für PEFC-zertifizierte Produkte verwendet werden. Das stellte der Vorstand von PEFC International im Rahmen einer außenordentlichen Sitzung am 04.03.2022 klar, in der die militärische Aggression Wladimir Putins gegen die Ukraine und deren Auswirkungen auf das PEFC-System sowie PEFC-zertifizierte Waldbesitzende und Unternehmen der PEFC-Chain-of-Custody diskutiert wurden.
In einem Statement von PEFC International heißt es: „PEFC ist äußerst besorgt über den Angriff der russischen Regierung auf die Ukraine. Die militärische Invasion steht in direktem Widerspruch zu unseren Grundwerten. Diese Aggression verursacht unsägliches und inakzeptables Leid sowie den Tod unschuldiger Menschen, einschließlich Frauen und Kinder. Sie hat auch unmittelbare und langfristige zerstörerische Auswirkungen auf die Umwelt, auf die Wälder und auf die vielen Menschen, die für ihren Lebensunterhalt auf die Wälder angewiesen sind.“
Die Einstufung von Holz aus Russland und Weißrussland/Belarus als „Konfliktholz“ folgt auf die Verabschiedung der Resolution zur Aggression gegen die Ukraine durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die „die Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine [...] [und] die Beteiligung von Weißrussland aufs Schärfste verurteilt“.
Der Vorstand von PEFC International wird die Situation weiterhin beobachten und gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen in Erwägung ziehen.
Technische Anmerkungen / Hintergründe zum Terminus „Konfliktholz“:
Der PEFC-Chain-of-Custody-Standard betrachtet „Konfliktholz“ als sogenannte „umstrittene Quelle“ (PEFC ST 2002:2020 3.7), die nicht in PEFC-zertifizierten Produktgruppen verwendet werden kann (PEFC ST 2002:2020; Anhang 1 6.1). „Konfliktholz“ wird definiert als „Holz, das zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb der Lieferkette von bewaffneten Gruppen, seien es Rebellengruppen oder reguläre Soldaten, oder von einer in einen bewaffneten Konflikt verwickelten zivilen Verwaltung oder deren Vertretern gehandelt wurde, um entweder den Konflikt aufrechtzuerhalten oder aus Konfliktsituationen persönlichen Nutzen zu ziehen.“ (PEFC ST 2002:2020, 3.6).
Die Klarstellung, dass Holz aus Russland und Weißrussland als „Konfliktholz“ zu kategorisieren ist, basiert auf der Resolution A/ES-11/L.1 (2. März 2022) der UN-Generalversammlung „Aggression gegen die Ukraine“ während der elften Dringlichkeitssitzung. Sie dient dazu, die Integrität der PEFC-Produktkettenzertifizierung zu gewährleisten. Diese Klarstellung ist zunächst für sechs Monate gültig.