Sicheres Eindecken von flach geneigten Dächern
Regeldachneigung bei der Eindeckung von flachen und flach geneigten DächernDamit die Funktion der Regensicherheit eines Daches optimal erfüllt wird, muss die Regeldachneigung beachtet werden. Bei Flachdachziegeln liegt sie bei 22 Grad. Verwirrende Herstellerangaben können für die verlegenden Handwerksbetriebe teure Regressforderungen nach sich ziehen.
Die Regeldachneigung hat sich bewährt, um eine hohe Funktionalität von Dächern zu gewährleisten. Die Neigung gibt an, bis zu welchem Grad sich bestimmte Eindeckungen als regeneintragssicher erwiesen haben. Wird die Regeldachneigung unterschritten, können bei ungünstigen Wind- und Witterungsverhältnissen Schnee und Regen in die Dachkonstruktion eindringen und dort Schäden verursachen. Die vom Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) herausgegebenen „Fachregeln für Dacheindeckungen mit Dachziegeln oder Dachsteinen“ sollen Klarheit und Sicherheit für Planer, Bauherr und Dachdecker bringen. Das Regelwerk vom Dezember 2012 definiert dabei die Regeldachneigung von Flachdachziegeln und Dachziegeln mit besonderen Merkmalen auf 22 Grad. In diese Kategorie fallen beispielsweise auch Hohlfalzziegel mit Vierfachüberdeckung im Vierziegeleck und doppelter Ringfalzung oder besonderer Falzausbildung.
Der Trend zum flachen und flach geneigten Dach
Durch veränderte Trends verlangt das Bauwesen allerdings nach Lösungen für immer geringere Dachneigungen, die die Marke von 22 Grad noch unterschreiten. War in Deutschland traditionell das Steildach über Jahrhunderte hinweg als gängige Dachform von Neubauten verbreitet, rücken immer mehr modernere Dachformen mit flacher Neigung auf den Markt. Das hat einerseits mit einem sich ändernden Geschmack der Bauherren zu tun: Flache und flach geneigte Dächer versprühen einen besonderen Charme, der an mediterrane Villen denken lässt. Andererseits ist die flache Neigung des Daches vor dem Hintergrund der Flächennutzung von Vorteil. Das Steildach war allerdings nicht nur aus rein ästhetischen Gründen früher die Dachform der Wahl in nördlichen Breiten. In den regen- und schneereichen Regionen führt das Steildach das Niederschlagswasser schnell und zuverlässig ab. Solch eine Entwässerung muss jedoch auch bei einer flachen Dachneigung gewährleistet sein.
Geringere Neigungen mit Zusatzmaßnahmen
Selbstverständlich ist es möglich, die Regeldachneigung auch mit einer Ziegeleindeckung zu unterschreiten. In diesem Fall schreibt das Regelwerk des ZVHD zwingend Zusatzmaßnahmen vor, die den Schutz vor Regen und Schnee sicherstellen. Beispiele für diese Zusatzmaßnahmen sind eine regensichere Unterdeckung oder sogar ein Unterdach. Welche Zusatzmaßnahmen notwendig werden, hängt unter anderem von dem Ausmaß der Unterschreitung der Regeldachneigung ab.
Vorsicht bei geringen Neigungsangaben
So klar die Vorgaben durch die Fachregeln des ZVHD sind, so verwirrend ist das Angebot an Dachziegeln im Markt. Viele Dachziegelhersteller geben die Regeldachneigung bei ihren Produkten deutlich niedriger als vorgesehen an. Geworben wird mit Angaben von 20°, 18°, 16° oder noch weniger. Verlockende Größenordnungen, denen aber weder Dachdecker noch Bauherren ohne Weiteres folgen sollten. Denn diese Ziegel erfüllen nicht den im Regelwerk des ZVHD verbindlich festgelegten Stand der Sicherheit. „Wer sich als Bauherr auf solche Herstellerversprechungen verlässt, die nicht dem Stand der Technik gerecht werden, hat im Schadenfall, wenn erst einmal Regen und Schnee ins Dach eingedrungen sind und für Feuchtigkeitsschäden am Haus sorgen, das Nachsehen. Und auch Dachhandwerker, die den Anpreisungen trauen, gehen ein hohes Haftungsrisiko ein“, erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Matthias Harder von der Kanzlei Heitmann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.
Denn ob sich die Öffnungsklausel, die das Fachregelwerk mit dem Abschluss einzelvertraglicher Regelungen zwischen Hersteller und Verarbeiter zulässt, im Schadensfall als belastbar herausstellt, wird sich in jedem Einzelfall zeigen müssen. Denn das Regelwerk des ZVDH bildet den Maßstab, an den sich Kunden, Gutachter und Richter bei der Bewertung von Forderungen und Ansprüchen in Bezug auf eine unsachgemäße Ausführung des Dachaufbaus orientieren. Selbstverständlich können Betroffene in einem solchen Fall auch die Herstellerangaben heranziehen. Rechtsanwalt Harder sagt hierzu: „Ob allerdings im Schadensfall das gewählte Produkt bei einer Überprüfung durch den Sachverständigen die vom Hersteller ausgewiesene Regeldachneigung tatsächlich bestätigen kann, bleibt offen.“ Das gilt auch, wenn Hersteller auf eigene labortechnische Untersuchungen verweisen, bei denen sich die Ziegel mit der geringeren Neigung bewährt haben. Denn ein Beregnungsversuch kann niemals die natürlichen Witterungsverhältnisse, in denen Treib- und Schlagregen, Flugschnee sowie temporäre Windereignisse auftreten können, nachstellen.
Fachregeln bei Produktauswahl zugrunde legen
Bauherren und Fachhandwerker sollten bei der Auswahl der Produkte für die Dacheindeckung nicht den Neigungsangaben der Hersteller folgen, sondern prüfen, ob die Produkte den Fachregeln des ZVDH entsprechen. Bei sehr flachen Dächern sind die vorgeschriebenen Zusatzmaßnahmen eine wichtige Investition, um die Funktionssicherheit der Dachfläche zu gewährleisten. Auf diese Weise können sich Dachdecker vor teuren Regressforderungen schützen und Bauherren viel Ärger ersparen.
AutorGerald Laumans ist geschäftsführender Gesellschafter der Gebr. Laumans GmbH & Co. Kg in Brüggen.