Bei einem Hagelschaden muss der Handwerker über die Sanierungspflicht nach EnEV informieren
Liebe Leserinnen, liebe Leser, im Juli schlug der Hagel gleich zweimal zu. Zunächst in Ostwestfalen im Raum Bielefeld, dann, Ende Juli, traf eine Gewitterfront mit verheerendem Hagel und Sturm den Raum Tübingen/Reutlingen. Faustdicke Hagelkörner mit beträchtlicher Durchschlagskraft ließen überall Verwüstungen zurück – natürlich auch an Fassaden und Dächern. So etwas hatte die Region, hatte Deutschland noch nicht gesehen. Die Schadenshöhe ist mittlerweile bei rund 700 Millionen Euro angelangt, so hoch wie noch nie nach einem Hagelunwetter – Tendenz steigend.
Auch Wankheim, der Ort, in dem ich wohne, ist betroffen. An jedem zweiten Haus sind Notabdeckungen mit Planen und Folien zu sehen; die Dachdecker in der Region befinden sich im Ausnahmezustand. Der baden-württembergische Dachdeckerverband hat gar bundesweit um Kollegenhilfe gebeten, und die Behebung der Schäden wird mindestens bis zum Jahresende dauern, wenn nicht gar darüber hinaus.
Was lernen wir daraus, außer, dass wir in Zukunft wohl häufiger mit solchen Unwettern bei uns rechnen müssen? Zum Einen: Die Fachregel zur Windsogsicherung muss jeder Dachhandwerker verinnerlichen und wissen, dass in jeder Windzone geklammert werden muss. Zur Hilfe kann man auf eine Vielzahl an Publikationen, Programmen und Apps zurückgreifen. Jeder Hersteller von Dachziegeln hat im Internet zuverlässige Berechnungsprogramme, machen Sie davon Gebrauch!
Desweiteren haben die Dachdecker und Zimmerer der betroffenen Regionen lernen müssen, dass sie in der Beratungspflicht stehen, denn wenn ein Teil der Dachfläche saniert wird, muss diese nach der EnEV gedämmt werden. Allerdings nur dann, wenn mehr als zehn Prozent des Daches saniert werden müssen. Willy Werner, Dachdeckermeister aus Reutlingen, lässt sich von jedem Kunden schriftlich bestätigen, dass er über die Sanierungspflicht aufgeklärt hat. „Wir machen dann grundsätzlich zwei Angebote, eines nur mit der Bestandssanierung, ein anderes mit der Sanierung nach EnEV“, sagt Willy Werner. „Die Versicherung zahlt jedoch nur den Bestandsschaden“, erklärte mir Dachdeckermeister Werner, was darüber hinaus geht, müsse der Besitzer selbst tragen.
Wer es finanzieren kann, der lässt nun sein Dach gleich mitdämmen und spart sich so zum Beispiel die Gerüstkosten, die in dem Fall die Versicherung trägt. Manche Geschädigte kommen also mit einem blauen Auge davon; Sie als Dachdecker haben aber auf alle Fälle noch Monate genug zu tun.
In diesem Sinne frohes Schaffen
Bei einem Hagelschaden muss der Handwerker über die Sanierungspflicht nach EnEV informieren