Meistertitel soll Voraussetzung für eigenen Holzbaubetrieb bleiben

„Der Meistertitel im Zimmerer- und Holzbauhandwerk ist die Basis für Qualität und Sicherheit im Holzbau und das muss auch so bleiben“, fasste Peter Aicher, Vorsitzender von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, auf der Herbsttagung des Verbandes den einstimmigen Beschluss zusammen. Die Repräsentanten des deutschen Holzbaus sprachen sich für eine Beibehaltung des Meistertitels als verpflichtende Grundlage für die Gründung und das Führen eines Holzbaubetriebes aus. Die Berufsorganisation des Zimmererhandwerks hatte sich auf ihrer Sitzung mit der von der Europäischen Kommission angestoßenen sogenannten „Evaluation der reglementierten Berufe“ beschäftigt. Hinter dieser Evaluierung steht die Frage, ob der Meistertitel im Zimmererhandwerk noch zwingend erforderlich ist, um einen Betrieb zu gründen und zu führen.

„Der Zimmermeister und Holzbauun­ternehmer trägt Verantwortung für Mensch, Umwelt und Gesellschaft!“, so Aicher. „Unser Leistungsumfang ist immens. Wir bauen komplette Gebäude überwiegend mit Holz. Wir modernisieren den Gebäudebestand umfassend. Beides erfolgt energieeffizient und führt insbesondere bei einer Rundumsanierung zu einem deutlichen Mehrwert. Bei beidem muss der Zimmermeister realistisch einschätzen können, was machbar ist und die Bauherren entsprechend beraten. Das geht nur mit umfangreichen Kenntnissen, beispielsweise in der Statik und Bauphysik. Zahlreiche Regeln und Normen müssen dabei eingehalten werden, um letztlich Gefahren für Leib und Leben abzuwenden und eine gesunde, hochwertige Wohnqualität für die Bewohner und Nutzer der Gebäude zu schaffen.“

Der Meistertitel sei als Garant für hochwertige Leistungen im gesamten Bau- und Ausbaubereich von essentieller Bedeutung. „Das umfasst das Maurer- und Zimmererhandwerk ebenso wie beispielsweise die Stuckateure und Straßenbauer.“ In diesem Zusammenhang verwies Aicher auf Erfahrungen des Fliesenlegerhandwerks. Dort war im Jahr 2004 der verpflichtende Meistertitel als Grundlage für das Führen eines Betriebes abgeschafft worden. Fliesenlegerarbeiten dürfen inzwischen ohne jegliche Vorkenntnisse von jedem angeboten werden. Wie Sachverständige im Fliesenlegerhandwerk immer wieder berichten, führe die mangelnde Qualifikation von Verlegern immer häufiger zu Mängeln bei der Ausführung. Die Schadensfälle hätten in den Jahren deutlich zugenommen. Es seien höhere Schadensummen als zuvor entstanden. Sachverständige würden immer häufiger von Bauherren hinzugezogen, wenn es Qualitätsmängel gebe.

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