Was ist ein Luftdichtheitskonzept?
Serie Bauphysik, Teil 12In unserer Bauphysik-Serie beleuchten wir Baumängel und deren Ursachen und zeigen, wie man Fehler vermeidet. Dieses Mal erklären wir, was ein Luftdichtheitskonzept ist, wie es den Verlauf der luftdichten Gebäudehülle beschreibt und wer für die Erstellung dieses Konzeptes verantwortlich ist.
Neubauten sind gemäß der EnEV dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Eine dieser Regeln ist die DIN 4108-7. Dort werden Ansätze beschrieben, wie die luftdichte Gebäudehülle zu planen ist – das sind die Grundzüge des sogenannten Luftdichtheitskonzeptes (LDK). Auch die KfW als größter nationaler Förderkreditanbieter fordert als technischen Nachweis bei Energieeffizienz-Förderprogrammen ein solches Konzept.
Grobes Konzept als Vorplanung
Prinzipiell muss man beim Begriff „Luftdichtheitskonzept“ differenzieren: Der Fachverband für Luftdichtheit im Bauwesen versteht unter dem LDK sämtliche Maßnahmen, die die Luftdichtheit betreffen, dazu gehören die Planung, Ausschreibung, Koordination der Gewerke, Ausführung und Qualitätssicherung. In der Regel (so etwa auch im Sinne der KfW) wird unter dem LDK aber lediglich ein grobes Konzept als Vorplanung verstanden.
Die „rote Linie“ der Luftdichtung
Das Grobkonzept beinhaltet nach einer allgemeinen Beschreibung des Bauvorhabens den festgelegten, lückenlosen Verlauf der luftdichten Gebäudehülle in geeigneten Gebäudeschnitten („rote Linie“). Weiterhin werden für die einzelnen Bauteile die jeweiligen Luftdichtheitsschichten definiert.
Im nächsten Schritt werden alle relevanten Anschlüsse ermittelt, in den Schnittdarstellungen gekennzeichnet (etwa durch farbige Kreise) und in einfachen Prinzip-Skizzen grob dargestellt. Zu diesen Skizzen sollten wichtige allgemeine Hinweise formuliert werden, beispielsweise, dass Putzschichten bis auf den Rohfußboden geführt werden müssen.
Detaillierte Planung ist zwingend erforderlich
Wichtig: Das Grobkonzept ersetzt keine umfangreiche Ausführungsplanung! Es ist ein Instrument der Vorplanung. Im Rahmen von entsprechenden KfW-Maßnahmen ist es eine Leistung des baubegleitenden Sachverständigen. Eine detaillierte Ausführungsplanung ist zwingend erforderlich und auch normativ gefordert (DIN 4108-7). Diese umfangreiche Planungsleistung ist zunächst einmal vom Architekten zu erbringen. Ist jedoch keiner beauftragt, übernimmt der Handwerker die Planungsleistung – wissentlich oder nicht.
AutorDipl.-Ing. (FH) Stefan Hückstädt ist gelernter Zimmerer, Pro Clima-Anwendungstechniker und Referent der Känguru Pro Clima-Wissenswerkstatt.