Sicher ist sicher!

Wer in der Höhe arbeitet, kommt um die Sicherung gegen Absturz nicht herum. Dafür gibt es die Baustellenverordnung, die die Sicherheit und den Gesundheitsschutz im Baubereich regelt. Grundsätzlich müssen die Handwerker die Arbeiten so gestalten, dass keine Gefährdung für Leben und Gesundheit entsteht.

Absturzsicherung ist Pflicht, darin sind sich die Berufsgenossenschaften und der Gesetzgeber einig. In besonderer Pflicht steht hier der Bauherr, denn er allein trägt die Verantwortung für die Koordination, Ausschreibung sowie für die Vergabe, Überwachung und das Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen, nicht nur für das Bauvorhaben, sondern auch für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf seiner Baustelle.

Sowohl für die Bauphase als auch für die spätere Nutzung (Wartung und Instandhaltung) müssen der Bauherr beziehungsweise der Planer nach einer Gefährdungsbeurteilung für die geeignete Absturzsicherung sorgen. Entscheidend dabei sind örtliche Gegebenheiten wie Dachneigung und Form, zulässige Belastung sowie die Gebäudehöhe und Windstärke.

Die Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung von Gefährdungen ist die Voraussetzung von wirksamen und baustellenrelavanten Arbeitsschutzmaßnahmen. Sie ist Pflicht für jeden Unternehmer. Bevor die ausführenden Arbeiten begonnen werden, muss nach dem Arbeitsschutzgesetz gemäß § 5, Abs. 1 jeweils eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Hierin werden allgemeine Grundsätze zur methodischen Vorgehensweise bei der Beratung und Überwachung abgestimmt. Sie bildet die Basis für Handlungsanleitungen der Länder und Unfallversicherer zur Gefährdungsbeurteilung. Darin eingeschlossen sind auch der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan, der wiederum Aufschluss darüber gibt, welche Gefahren von außen und auch von anderen Gewerken ausgehen können. So kann das Gefährdungspotential optimal eingeschätzt und die damit verbundenen Maßnahmen zur Arbeitssicherheit vom ausführenden Unternehmer für seine Mitarbeiter rechtzeitig eingeplant werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Unterweisung zur Montage durch den Projektleiter. Diese gesetzliche Vorschrift stammt noch aus der Reichsversicherungsordnung und stellt heute noch eine Grundlage für die Berufsgenossenschaft dar. In dieser Montageanweisung wird verbindlich für jeden Handwerker festgelegt, wo er was abladen darf, wo er sich innerhalb seines Arbeitsbereiches bewegen darf, welche Zugänge benutzt werden dürfen (zum Beispiel nur Treppentürme und keine Gerüste und auch keine Arbeitsbühnen). Hierin ist auch die persönliche Schutzausrüstung beschrieben. Daran haben sich alle Mitarbeiter kompromisslos zu halten. Darüber wird Protokoll geführt.

Absturzsicherung nach innen und nach außen

Die erforderlichen baulichen Maßnahmen werden in der Regel von Fachunternehmen vor Montagebeginn erledigt. Hierbei unterscheidet der Unternehmer im Wesentlichen zwischen der Sicherung der absturzgefährdenden Bereiche, das heißt der Dachkonstruktion von der tragenden Konstruktion beziehungsweise von teilverlegten Flächen nach innen hin (dazu gehören zum Beispiel auch Deckenöffnungen für Tageslichtelemente) sowie der Absturzsicherung von Außenflächen (Randabsturzsicherung).

Als Absturzsicherungen werden vorübergehende Maßnahmen wie Gerüste, Baugeländer, Fangnetze, Abdeckungen und im Besonderen auf Flachdächern Anschlageinrichtungen/Seilsicherungen eingesetzt, die für die spätere Wartung und Instandhaltung der Immobilie auf dem Dach verbleiben. Auch diese  Bauteile müssen regelmäßig geprüft und gepflegt werden (siehe hierzu auch den Artikel auf Seite 34). In den Sicherheitsnetzen sind zum Beispiel spezielle Prüffäden eingewebt, das heißt  sie können insgesamt viermal verwendet werden. Danach sind sie für die  Dachmontage ungeeignet. Auch die Randabsturzsicherung wird jährlich durch sachkundige Personen oder zum Beispiel vom TÜV/DEKRA geprüft.

Planung und Montage von Anschlageinrichtungen

Das bloße Vorhandensein einer Absturzsicherung ist noch lange kein Garant dafür, dass auch die Benutzung sicher vonstatten geht. Es kommt auf die Planung und Fachmontage an. Der Hersteller von Absturzsicherungen ST Quadrat arbeitet deshalb verstärkt mit Planern und Architekten zusammen und bietet Beratung und Unterstützung bei der Planung unterschiedlichster Absturzsicherungssysteme. Bei der Montage ist das Fachhandwerk gefordert.

Für die ausführenden Betriebe hält der Hersteller Ausschreibungs-/Leistungstexte und Montageanweisungen bereit. Vor allem im Bereich überfahrbarer oder nicht überfahrbarer Seilsysteme zur Befestigung der PSAgA (EN 795 Typ C) konnte in den vergangenen Jahren eine hohe Kompetenz erlangt werden. Darüber hinaus konzipieren die Spezialisten aus Luxemburg Absturzsicherungen nach den Planungsgrundlagen, die von der Internationalen Gruppe D-A-CH-S erarbeitet wurden und seit Ende 2012 von der Bau-Berufsgenossenschaft durch die BGI 5164 in Deutschland empfohlen werden.

Ein Maximum an Sicherheit einplanen

Dienstleister wie ST Quadrat machen sich auch Gedanken darüber, wie ein Maximum an Sicherheit bei der späteren Begehung und Kontrolle von Dachflächen sinnvoll ablaufen kann. Danach muss bereits  im Planungsstadium einer Baumaßnahme beurteilt werden, welchen Gefahren ein Mensch bei der Ausübung seiner Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten ausgesetzt ist. Diesen Gefahren gilt es mit entsprechenden Schutzmaßnahmen frühzeitig vorzubeugen. Diese Planungsleistung bietet enormen Mehrfachnutzen, von dem der Bauherr in jeder Hinsicht profitiert.

Die wichtigste Norm, die sich mit diesem Thema beschäftigt, ist die neue deutsche Norm DIN 4426 (Instandhaltung von baulichen Anlagen). Sie liegt seit Dezember 2013 vor und beschreibt grundsätzlich den Personenschutz auf Baustellen (mit Berücksichtigung sämtlicher Öffnungen und Absturzkanten und Schutznahmen nach innen), insbesondere für Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Dächern sowie an der Fassade und Fensterflächen.

Anschlageinrichtungen und Seilsysteme

Bei der Montage von Absturzsicherungen kann der Planer je nach Bauaufgabe auf Dächern grundsätzlich zwischen Einzelanschlagpunkten und Seilsicherungen wählen. Entscheidend ist hierbei aber nicht die Anzahl der Anschlagpunkte (ASP), sondern deren sinnvolle Planung und Anordnung mit Einplanung von entsprechenden Wartungswegen. Moderne und komfortable Systeme, wie das horizontale Edelstahlseilsystem „LUX-top FSE 2003“, bieten Qualität und Sicherheit für  verschiedene Befestigungsuntergründe, wie zum Beispiel Beton, Holzkonstruktionen, Trapezblechprofile oder Doppelstehfalzdächer.

Randabsturzsicherung

Randabsturzsicherung wird heute vielfach durch Geländerkonstruktionen gewährleistet. Hier haben sich die Systeme, die aufgeständert und mit Kontergewichten beschwert gehalten werden, wie zum Beispiel das geprüfte und nach EN DIN 13374 zertifizierte „LUX-top G-T“ bewährt.

Leitersicherung für Steil- und Flachdach

Da immer noch viele Unfälle durch den Einsatz von Leitern verursacht werden, die wegrutschen, umkippen oder versinken, kommt es auf verlässliche Leitersicherungen an. Leitersicherungen für den Einsatz am Steil- und am Flachdach, die weder seitlich noch rückwärts wegkippen können, sind hier gefragt. Das „LUX-top LS III“ ist zum Beispiel solch ein System, das eine sichere Fixierung der Anlegeleiter bei der Montage an der Attika (Holz- oder Stahlbetonkonstruktion) ermöglicht.

Persönliche Schutzausrüstung

Den Einsatz von Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) regelt die BG Bau in der BGR 198. Persönlich heißt in diesem Fall „Pro Person ein Gurt“ und nicht wie in der Praxis schon häufig beobachtet, einer für alle! Diese Gurte sind ebenfalls zu warten und zu pflegen. Darüber hinaus kommt es auf eine sichere Verbindung zwischen dem Auffanggurt und dem Anschlagpunkt an, an dem sich der Monteur anschlägt, oder das Seilsicherungssystem befestigt wird. Diese muss so ausgebildet sein, dass sie der Anwendung entspricht. Jede Absturzsicherung ist nach Anwendung, Einsatzort und Montageuntergrund individuell zu planen, das heißt mit einem kurzen oder langen Seil und mit geeigneten Anschlageinrichtungen oder Sicherheitshaken.

Sicherheit ist mit Geld nicht aufzuwiegen

Da die Baustelle in ihren Situationen ständig wechselt, ist der Arbeitsschutz entsprechend anzupassen. Diese Anpassung schließt eine gute Mitarbeiterinformation ein. Wer sich in seinem Arbeitsbereich korrekt an die Sicherheitsauflagen hält, seine persönliche Schutzausrüstung trägt und mit geprüften, freigegebenen Bauteilen arbeitet, ist mit Sicherheit gut gerüstet. Das Gefährdungspotential verringert sich erheblich und die Baustelle läuft termingerecht und unfallfrei ab.

Autorin

Susanne Ruhrländer betreibt das PR-Büro Ruhrland-PR und betreut den Hersteller ST Quadrat bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.

Der Bauherr trägt allein die Verantwortung für die Koordination, Ausschreibung sowie für die Vergabe, Überwachung und das Einhalten von Sicherheitsmaßnahmen

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