Richtig planen und Brände eindämmen

Lösungen für Tageslichtelemente zum Brandschutz nach DIN 18234

Ein Hallendach darf nicht zur Brandausbreitung beitragen, sondern muss brandeindämmend wirken. Die DIN 18234 definiert Maßnahmen zur Begrenzung der Brandweiterleitung durch Flachdächer. Auch Tageslichtelemente müssen entsprechend dieser Normvorgaben ins Dach integriert werden.

Die DIN 18234 mit ihren Regeln zum baulichen Brandschutz großflächiger Dächer bei unterseitiger Brandbeanspruchung ist recht jung, verglichen mit anderen Brandschutznormen. Sie wurde 1992 eingeführt aus der Erfahrung, dass trotz seit vielen Jahrzehnten bewährter Brandschutzmaßnahmen gerade großflächige Hallen bei Bränden nicht gerettet werden konnten und abbrannten. Als Ursache wurde die Beteiligung des Daches an der Brandausbreitung ausgemacht. 2018 wurde die zweite Überarbeitung der Norm veröffentlicht. Zugleich erschien die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB). Sie verlangt Brandschutzmaßnahmen mit Verweis auf die DIN 18234. Die Vorschrift ist bereits in 12 Bundesländern eingeführt, das ist Grund genug, das Thema aufzugreifen und näher zu beleuchten.

Die Norm ist auf flache Dächer bis 20 Grad Neigung anwendbar. Offen lässt sie, ab welcher Größe ein Dach als großflächig gilt. Verschiedene Bauordnungen verweisen ab 2000 m² Dachfläche auf die Norm. Anwendbar sind die Regeln aber prinzipiell auch bei kleinen Dächern.

 

Kleine, mittlere und große Durchdringungen

Zu den Maßnahmen nach DIN 18234 gehören Vorgaben zu Material und Ausführung der einzelnen Schichten des Dachaufbaus und zu deren Kombination. Für Dachdurchdringungen wie Lichtkuppeln und Lichtbänder gibt es ebenfalls Vorgaben. Dachdurchdringungen werden in der Norm zunächst der Größe nach in drei Gruppen eingeteilt: kleine, mittlere und große Dachdurchdringungen. Kleine Dachdurchdringungen werden etwa für Dachgullys erstellt. Mittlere reichen von 30 cm bis 3 m im Durchmesser, das sind typischerweise Lichtkuppeln, große Durchdringungen fallen bei der Montage von Lichtbändern an.

 

Lichtkuppelplanung nach DIN 18234

Für Lichtkuppeln bietet die Norm einen umfangreichen Maßnahmenkatalog, der nahezu alle marktüblichen Fälle abdeckt. Betrachtet werden dabei im Wesentlichen vier Fragen: 1) Wie wird die Dachabdichtung angeschlossen? 2) Aus welchem Material ist der Aufsatzkranz? 3) Hat die Kuppel einen Einfassrahmen? 4) Wo und womit wird der Kranz in das Dach eingebaut? Eine hochgeführte Dachbahn erfordert beispielsweise oben eine Abdeckung oder unten einen Oberflächenschutz. Den Oberflächenschutz braucht es auch immer bei Kuppeln ohne Einfassrahmen. Aufsatzkränze aus PVC oder Aluminium benötigen wegen ihrer niedrigen Schmelztemperatur in 50 cm Breite umlaufend eine spezielle Dämmung (nicht brennbar, Schmelztemperatur über 1000 °C) und einen Oberflächenschutz. Dieser kann beispielsweise aus einer Kiesschicht (16/32) mit mindestens 0,05 m Dicke, Betonplatten mit mindestens 4 cm Dicke oder anderen mineralischen Platten bestehen.

 

Spezielle Dämmung und Oberflächenschutz

Gestaltet man all diese Punkte ideal, setzt aber den Kranz nicht direkt auf die Tragschale, sondern oberhalb der Dämmung auf eine Holzbohle, werden dadurch wieder eine spezielle Dämmung und Oberflächenschutz erforderlich. Hinzu kommt eine Einfassung der Holzbohle aus mindestens 2 mm dickem Stahlblech. Im Fußpunkt entsteht bei dieser Lösung eine Wärmebrücke, die nachträglich zu Problemen wie Kondensat- oder Schimmelbildung führen kann.

Bei einer Lösung mit GFK-Aufsatzkranz von Lamilux sind außer den obligatorischen Profilfüllern keine zusätzlichen Maßnahmen nötig. Der Aufsatzkranz ist zwar brennbar, aber dank der Glasfasereinlage nicht durchbrennend. Er wird direkt auf der Tragschale montiert und schottet den Dachaufbau so vom Feuer ab. Dadurch bedarf es keiner speziellen Dämmung, keiner Kiesschüttung und keiner besonderen Abdeckungen. Verhindert wird so nicht nur die Brandweiterleitung, sondern auch die Wärmebrücke zwischen Aufsatzkranz und Dichtungsebene.

 

Lichtbandplanung nach DIN 18234

Große Durchdringungen, etwa für Lichtbänder, erfordern nach DIN 18234 drei Maßnahmen: eine Zargenhöhe von mindestens 25 cm, eine nicht brennbare Dämmung mit Schmelztemperatur über 1000 °C in mindestens 50 cm Breite umlaufend und einen ebenso breiten, schweren Oberflächenschutz umlaufend. Letzterer kann entfallen, wenn das Fußprofil des Lichtbandes das obere Ende der Dachbahn vertikal nach unten um mindestens 8 cm überdeckt (siehe Grafik oben Mitte). Derzeit sind allerdings keine Produkte mit entsprechender Profilgeometrie am Markt verfügbar.

 

Brandprüfung für Lichtbänder

Neben konkreten Maßnahmen beschreibt die Norm alternativ eine Brandprüfung, mit der sich die Eignung bestimmter Aufbauten prüfen lässt. Diesen Weg hat der Hersteller Lamilux gewählt. Bei dem „Lichtband B“ von Lamilux sind dadurch mit Ausnahme der Profilfüller im Querstoß keine zusätzlichen Brandschutzmaßnahmen erforderlich. Das der Prüfung zugrundeliegende Lamilux-Detail sieht eine nicht brennbare Zargendämmung vor und kommt mit nur 15 cm Zargenhöhe aus. Ein vergleichbares Gutachten hat auch das weniger verbreitete „Lichtband S“ von Lamilux (siehe Grafik oben rechts). Es unterscheidet sich lediglich in der Mindest-Zargenhöhe.

Derlei Sonderfälle und Kombinationsmöglichkeiten gibt es viele. Damit Dachhandwerker und Planer den Überblick behalten, hat Lamilux eine interaktive Planungshilfe entwickelt, die alle Gestaltungsmöglichkeiten erfasst, die erforderlichen Maßnahmen ausgibt und Lösungen anbietet. Online finden Sie die interaktive Planungshilfe von Lamilux zur DIN 18234 unterwww.lamilux.de/din18234ip.

 

Autor

 

Carsten Ficker arbeitet bei der Lamilux Heinrich Strunz GmbH im Bereich Technik/Tageslichtsysteme.

 

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