Lüftungskonzepte erstellen und umsetzen

Seit 2009 verlangt die EnEV (Energieeinsparverordnung) die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels, um den Feuchteschutz zu gewährleisten. Der Planer – also der Architekt, der ausführende Unternehmer oder Handwerker – muss dann ein sogenanntes Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen.

Das Lüftungskonzept muss erstellt werden, wenn die Baubeteiligten verantwortlich sind für die Planung bzw. die Umsetzung eines Neubaus oder eines größeren Fensteraustauschs einer Wohneinheit (mehr als 1/3 aller Fenster). Zudem dann, wenn eine größere Sanierung mit mehr als 1/3 der Dachfläche ansteht.

Ein solches Lüftungskonzept soll aufzeigen, dass der von der DIN 1946-6 geforderte absolute, rechtliche Mindestluftwechsel für den Feuchteschutz nutzerunabhängig – und damit automatisch erfolgt. Reicht der anzunehmende Luftaustausch durch Undichtigkeit der Gebäudehülle dazu nicht mehr aus, sind Maßnahmen vorzusehen. Erstellt der Planer ein solches Konzept nicht, drohen bei später auftretenden Feuchteschäden Schadenersatzforderungen.

Was bedeutet das für den Handwerker in der Praxis?

Zunächst gilt es zu prüfen, ob er den nutzerunabhängigen Mindestluftwechsel mit lüftungstechnischen Maßnahmen sicherstellen muss oder dieser automatisch über die natürliche Infiltration durch die Gebäudehülle erfolgt. Dafür müsste für den Feuchteschutz gewährleistet sein, dass etwa alle sechs Stunden die Raumluft einmal komplett ausgetauscht wird. Auch wenn keine Ein- oder Umbauten erforderlich sind, gilt es, die Prüfung schriftlich zu dokumentieren und dem Kunden auszuhändigen. Allein dies stellt bereits ein Lüftungskonzept dar, das die Erfüllung der DIN 1946-6 gewährleistet. Sollten Maßnahmen zur Sicherstellung des nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels erforderlich sein, muss der Handwerker darlegen, wie er mit lüftungstechnischen Maßnahmen diesen Luftwechsel garantiert, ohne dass Mieter oder Eigentümer selbst für eine Grundlüftung der Wohnungseinheit eingreifen müssen.

Das klingt auf den ersten Blick sehr kompliziert. Velux hat jedoch ein kostenloses Online-Tool und Lüftungs-Zubehör entwickelt, die dem Handwerker sowohl die Prüfung als auch die gegebenenfalls erforderliche Planung und Umsetzung zu treffender lüftungstechnischer Maßnahmen deutlich erleichtern.

Ergebnis des Lüftungskonzepts

Auf Basis der Eingaben aus dem Lüftungskonzept prüft der Lüftungsplaner, ob lüftungstechnische Maßnahmen realisiert werden müssen. Sollte dies nicht der Fall sein, steht diese Bestätigung als PDF zum Download bereit. Der Handwerker kann das Dokument ausdrucken, dem Bauherrn aushändigen und so nachweisen, dass er die Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen geprüft hat. Falls der Luftwechsel sichergestellt werden muss, gibt der Lüftungsplaner für die gewählte Variante die Information, welcher Luftvolumenstrom pro Raum beziehungsweise Raumart jeweils mindestens gewährleistet sein muss, um die von der DIN 1946-6 geforderte Lüftungsstufe „Feuchteschutz“ zu erreichen.

Bei freier Querlüftung zeigt der Lüftungsplaner zudem, welche Größen von (mit dem Lüftungszubehör „Balanced Ventilation“ ausgestatteten) Velux-Dachfenstern sich zum Erreichen des Mindestluftwechsels in den jeweiligen Räumen eignen. In der Regel genügt eines dieser selbstregulierenden Lüftungselemente pro Raum. Entscheidet sich der Handwerker für die dezentrale, ventilatorgestützte Einzelraumlüftung, erhält er nach Eingabe der einzelnen Raumgrößen die Information, mit wie vielen Fensterlüftern mit Wärmerückgewinnung für Dachfenster, er in den jeweiligen Räumen den Luftwechsel sicherstellt. Auch hier reicht in der Regel ein Lüfter pro Raum, wenn er Velux Smart Ventilation nutzt.

Für Zimmer oder ganze Wohneinheiten ohne Dachfenster können auch Fassadenfenster mit entsprechender Lüftungstechnik verwendet werden. Es muss lediglich abgeglichen werden, ob diese mindestens den im Lüftungskonzept angegebenen Luftvolumenstrom pro Raumart erreichen.

Das komplette Lüftungskonzept steht jeweils als PDF zum Download bereit. Um sich rechtlich abzusichern, sollte der Handwerker das Dokument ausdrucken und dem Bauherrn aushändigen.

Umsetzung von Lüftungsmaßnahmen

Wenn der Luftwechsel sichergestellt werden muss, kann der Handwerker dem Bauherren zwei Velux Lösungen für die Dachfenster anbieten. Ist freie Querlüftung möglich, also Fenster auf mindestens zwei Fassadenseiten vorhanden, bietet Velux mit „Balanced Ventilation“ ein Zubehör, das die Technik der traditionellen Lüftungsklappe bei Velux Dachfenstern optimiert. Durch das selbstregulierende Lüftungselement strömt selbst bei annähernder Windstille ausreichend Luft durch das Fenster. Bei starker Windlast drosselt es den Luftvolumenstrom mittels einer mechanisch gelagerten, selbstregulierenden Membran. Dadurch werden unnötige Wärmeverluste und Zugerscheinungen vermieden und damit eine gute Energieeffizienz gewährleistet. Der Einbau selbst ist sehr einfach und erfolgt ohne Betreten des Dachs: Handwerker müssen nur den Markisenkasten und den Dämmblock innen am Fenster austauschen.

Die zweite Lösung, Smart Ventilation, ist insbesondere für Bauherren, die auf hohe Energieeffizienz Wert legen, attraktiv. Mit diesem als Zubehör für Velux Dachfenster erhältlichen Fensterlüfter lässt sich der nutzerunabhängige Luftwechsel nach DIN 1946-6 sicherstellen, ohne dabei die Wärme der abziehenden Raumluft zu verlieren. Diese gewinnt der Fensterlüfter dank eines Doppel-Kanalsystems mit Wärmeregeneratoren zu über 75 Prozent zurück. Der Luftvolumenstrom ist dabei stufenlos regelbar – auf bis zu maximal 29 m³/h. Die Montage kann durch eine Person alleine in etwa 40 Minuten erfolgen. Dabei wird der Lüfter oberhalb des Dachfensters anstelle des Markisenkastens installiert. Im Inneren des Hauses ist Smart Ventilation nicht sichtbar, der Betrieb ist sehr leise.

Auch eine Kombination der beiden Lüftungslösungen „Balanced Ventilation“ und „Smart Ventilation“ innerhalb einer Wohneinheit ist möglich.

Braucht es das wirklich?

Es gibt immer noch einige Bauherren, die dem Handwerker entgegnen werden, dass sie zum Lüften schon noch selber die Fenster öffnen können. Da empfiehlt es sich, neben der Erwähnung der schon aufgeführten Aspekte auch noch auf ganz anschauliche Argumente zurückzugreifen: Wer kennt gerade in der kalten Jahreszeit nicht den Streit darüber, wie viel Lüften angemessen ist? Fenster öffnen, um frische Luft hereinzulassen, oder die Fenster geschlossen halten, damit es nicht kalt wird oder zieht. Bleibt die Heizung beim Lüften an oder aus? Hier kann Lüftungszubehör quasi als neutrale Instanz einen angemessenen Luftwechsel garantieren und gleich im doppelten Sinne dicke Luft verhindern.

Dachdecker sollten sich intensiv mit dem Thema Lüften beschäftigen, um sich vor Regressforderungen zu schützen. Mit Fensterlüftern für Dachfenster und Online-Tools zur Erstellung von Lüftungskonzepten haben sie das nötige Handwerkszeug, um sowohl das Konzept als auch die handwerkliche Ausführung selbst umzusetzen.

Autor

Sebastian Kording ist im Produktmanagement „nachhaltige Gebäudetechnologien“ bei der Velux Deutschland GmbH in Hamburg tätig.

Um sich rechtlich abzusichern, sollte der Handwerker das Lüftungskonzept ausdrucken und dem Bauherrn aushändigen

Vor Schadensersatz schützen

Die Sicherstellung des Mindestluftwechsels zur Erfüllung der DIN 1946-6 hinterlässt immer wieder Fragen. Was ist die beste Lösung bei neuen Dachfenstern? Wie verhält es sich, wenn ältere Dachfenster eingebaut sind? Antworten darauf gab uns Till Reine von Velux.

Interview: Rüdiger Sinn

dach+holzbau: Herr Reine, was empfehlen Sie Handwerkern, wenn die Bauherren zusätzliche Kosten für Lüftung mit dem Argument ablehnen, dass sie selber lüften können?

Till Reine: Er kann natürlich versuchen, ihm noch mal zu verdeutlichen, wie schwierig es sein kann, als Berufstätiger mindestens drei bis viel Mal über den Tag verteilt sicherzustellen, die Fenster für mindestens zehn Minuten zu öffnen. Wenn der Bauherr sich trotzdem nicht überzeugen lässt, müsste er ihm auf jeden Fall das Lüftungskonzept aushändigen und vom Bauherren schriftlich bestätigen lassen, dass dieser bewusst auf dessen Umsetzung verzichtet. So ist er vor Schadensersatzsprüchen durch Feuchteschäden aufgrund mangelnder Lüftung geschützt.

Mit sich automatisch in regelmäßigen Intervallen öffnenden Dachfenstern kann doch auch ein regelmäßiger Luftaustausch hergestellt werden? Ist damit bei gleichzeitiger Vorgabe der Anzahl der Lüftungsintervalle auch eine Erfüllung der DIN 1946-6 möglich?

So einfach ist es leider nicht. Zwar ist der Luftwechsel so sichergestellt, aber die Vorgaben zur Sicherstellung des nutzerunabhängigen und vor allem dauerhaften Mindestluftwechsels nach DIN 1946-6 sind heute leider noch nicht auf die Lösung mit automatischen Dachfenstern anwendbar. Wer rechtlich verpflichtet ist, ein Lüftungskonzept zu erstellen und lüftungstechnische Maßnahmen vorzusehen, sollte auf Lösungen wie „Smart Ventilation“ oder „Balanced Ventilation“ zurückgreifen. Diese tauschen die Raumluft dauerhaft und ohne Zugerscheinungen aus.

Automatische Dachfenster können nur zur Ergänzung nach DIN 1946-6 eingeplant werden – beispielsweise um nach einem Bad die feuchte Raumluft schnell und energieeffizient auszutauschen.

Balanced und Smart Ventilation sind nur für die relativ neuen Velux-Modelle verfügbar – was empfiehlt der Handwerker Bauherren, die mit älteren Fenstern einen regelmäßigen Luftwechsel nutzerunabhängig sicherstellen wollen?

In diesem Fall würde ich empfehlen, über automatische Dachfenster zu lüften. Denn auch manuelle Fenster lassen sich ­mittels eines Solar-Nachrüst-Sets ganz einfach nachträglich elektrifizieren. Dann kann man entweder zeitgesteuerte Lüftungsintervalle festlegen oder bedarfsgerecht mittels Sensorsteuerung je nach Luftqualität und Lufteuchte lüften. So ist ein ausreichender Luftwechsel garantiert.

Das heißt, dann ist der regelmäßige Luftaustausch sichergestellt, aber ich erfülle als Handwerker nicht die DIN.

Dass damit die DIN 1946-6 nicht erfüllt ist, ist in der Regel nicht problematisch. In den meisten Fällen ist das Konzept nur bei Bauvorhaben gefragt, bei denen auch neue Dachfenster verbaut werden. In den anderen Fällen sind automatische Fenster eine durchaus praktikable Lösung.

Heißt das, dass bei älteren Bauvorhaben die DIN nicht greift, es aber trotzdem Schäden geben kann?

Korrekt – bis 2009 gab es die DIN noch nicht in der heutigen Ausprägung. Bauvorhaben wurden aber schon vor 2009 mit sehr hoher Wärmedämmung und damit annähernd luftdichten Wohneinheiten realisiert. In solchen Fällen würde ich empfehlen, gegebenenfalls nachträglich einen konstanten Mindestluftwechsel sicherzustellen. Dadurch lässt sich das Risiko von Feuchteschäden und gesundheitlichen Belastungen durch mangelnde Luftqualität deutlich reduzieren.

Lüftungskonzept selbst erstellen

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