„Jeder hat das Recht, nach der Arbeit gesund nach Hause zu kommen!“

Gefährdungsbeurteilung für Handwerksbetriebe

Absturzunfälle vermeiden gehört zu seinem Beruf: Thomas Riegler ist Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, Fachkraft für Arbeitssicherheit und zertifizierter Prüfsachverständiger für Krane und Hebezeuge. Mit seinem Sachverständigenbüro unterstützt er Unternehmen bei Gefährdungsbeurteilungen. Auf dem Fachkongress für Absturzsicherheit 2021 erklärt er, wie man eine belastbare Gefährdungsbeurteilung erstellt. Im Interview spricht er darüber, warum das Thema wichtig für Betriebe ist.

dach+holzbau: Herr Riegler, seit über 20 Jahren ist die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber verpflichtend. Man könnte davon ausgehen, dass die Gefährdungsbeurteilung inzwischen eine Selbstverständlichkeit ist, oder?

Thomas Riegler: Im Jahr 2019 ereigneten sich Deutschland 871 547 meldepflichtige Arbeitsunfälle. Ich stelle mir hier die Frage: Wurden dort die Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt und wurden alle Risiken im Vorfeld erkannt und minimiert? Auf jeden Fall ist allein diese hohe Unfallzahl schon ein Grund, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Für 497 Menschen war es leider zu spät, sie sind an den Folgen der Arbeitsunfälle verstorben.

Welche Vorteile bringt die Gefährdungsbeurteilung für Arbeitgeber?

Mit einer sorgfältig durchgeführten Gefährdungsbeurteilung bewahren Sie Ihre Mitarbeiter vor Gefährdungen bei der Arbeit und schützen sie vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch ihre Tätigkeiten im Betrieb. Mit der entsprechenden Systematik erkennen Sie Gefahrenpunkte, die Sie bis dato gegebenenfalls nicht für relevant erachtet haben. Im Prinzip gilt dabei: Jeder hat das Recht, nach der Arbeit gesund nach Hause zu kommen.

Wie unterstützen Sie Unternehmen bei der Gefährdungsbeurteilung?

Ersteller einer Gefährdungsbeurteilung ist immer der Unternehmer, er kann aber fachkundige Personen zur Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung hinzuziehen. Ich unterstütze in unterschiedlichen Bereichen bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und berate in allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit. Die Kurzgefährdungsbeurteilung steht bei all meinen Einsätzen für mich persönlich im Vordergrund.

Ist die Gefährdungsbeurteilung also nur eine Sache des Arbeitgebers und des fachkundigen Expertens?

Nein, denn bei der Erstellung helfen alle mit, der Unternehmer, die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte, Mitarbeiter und die Arbeitnehmervertretung – nur alle zusammen kommen zu einem guten Ergebnis.

Welche Arbeitsbereiche umfasst die Gefährdungsbeurteilung normalerweise?

Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es um alle Tätigkeiten im Betrieb, vom Büro über die Produktion, sowie Instandhaltung und mehr – alle Bereiche müssen betrachtet werden. Die Gefährdungsbeurteilung ist immer vor Aufnahme der Tätigkeiten durchzuführen, sie ist immer ein Teil des Projektplans. Sorgfältig durchgeführt ist sie ein guter Begleiter bei allen Baustellen.

Welche Fehler werden häufig bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gemacht?

Ich glaube, dass im ersten Schritt die Entscheidung steht, überhaupt eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen – ab diesem Zeitpunkt beschäftigt man sich ja schon mit dem Thema. Wenn man dann systematisch vorgeht und sich von Fachkräften unterstützen lässt, kann eigentlich nicht mehr viel schiefgehen.

Wo erhalten Betriebe Tipps und Hinweise zum Thema Gefährdungsbeurteilung?

Gute Beispiele und Hilfestellungen finden Sie auf den Seiten der Berufsgenossenschaften und der Seite der DGUV. Einige Berufsgenossenschaften bieten Online-Tools zur Erstellung kostenlos an. Diese sind für kleinere und mittlere Unternehmensgrößen gut geeignet. Im Internet finden Sie eine Vielzahl an Mustergefährdungsbeurteilungen, die bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung helfen.

Was erwartet die Teilnehmer des 5. Deutschen Fachkongress für Absturzsicherheit in Ihrem Vortrag zur Gefährdungsbeurteilung?

Ich werde versuchen, den Zuhörerinnen und Zuhörern einen Leitfaden zur Gefährdungsbeurteilung an die Hand zu geben. Danach sollte jeder wissen, wie er am besten bei der Erstellung einer belastbaren Gefährdungsbeurteilung vorgeht.

Herr Riegler, vielen Dank für das Gespräch!

Das Interview wurde geführt von Stephan Thomas, Redaktion dach+holzbau.

Fachkongress für Absturzsicherheit 2021

Der 5. Deutsche Fachkongress für Absturzsicherheit findet vom 23. - 24. November 2021 in der Kongresshalle in Böblingen statt. Der Kongress befasst sich mit dem Thema Absturzsicherheit von der Planung über die Bauphase bis in den Betrieb. Gut geplante und umgesetzte Absturzsicherheit kann Gesundheit schützen und sogar Leben retten, aber auch während der Bauausführung und im Betrieb enorme Kosten sparen. Auf dem Fachkongress lernen Besucher und Besucherinnen Services für Planung, Ausführung und Betrieb von Absturzsicherheitssystemen kennen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Kongress.

Kontakt

Thomas Riegler

Sachverständigenbüro SV Riegler

66701 Beckingen (Saarland)

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