Hörgerät und Lärmschutz in einem

Für laute Arbeitsplätze brauchen auch Hörgeschädigte ein Gerät, mit dem sie Sprache und Geräusche verstehen und gleichzeitig vor Lärm geschützt sind. Das „AS Hörluchs ICP“ ist eine solche Kombination aus Hörgerät und Gehörschutz. Die BG Bau fördert die Anschaffung solcher spezieller Hörgeräte.

Auf Baustellen, an denen großer Lärm herrscht, brauchen auch Hörgeschädigte einen Gehörschutz. Denn wer als Hörgeschädigter dort sein normales Hörgerät trägt, versteht zwar seine Kollegen besser, ist aber auch dem Baulärm ausgesetzt. Herkömmliche Ohrstöpsel verschließen die Ohren, dadurch können Hörgeschädigte keine Warnsignale von Maschinen mitbekommen oder bemerken andere Gefahren nicht. Aus diesem Grund verzichtet mancher Hörgeräteträger ganz auf den gesetzlich vorgeschriebenen Gehörschutz.

Auf dieses Problem aufmerksam wurde Thomas Meyer, Hörakustikermeister und Geschäftsinhaber von Hörluchs, als er mit einer Ärztin in einem Industriebetrieb sprach. Die Medizinerin fragte ihn, ob es ein Hörgerät für hörgeschädigte Arbeitnehmer gebe. Es sollte vor allem an lauten Arbeitsplätzen einsetzbar sein. So wurde der Forschergeist des Hörakustikermeisters geweckt.

Vom Arbeits- in den Privatmodus

Gefragt war eine Lösung, die sowohl privat als auch beruflich einsetzbar ist. Die Firma Hörluchs entwickelte das „ICP-System“ („Insulating Communication Plastic“), das Hörschutz und Gehörverstärker in einem ist. Für das System wurde ein eigenes Gehörschutzprogramm und eine Gehörschutz-Otoplastik entwickelt. Die Otoplastik ist ein maßgefertigtes Ohrpassstück, das in den Gehörgang eingeführt wird und diesen komplett abdichtet. Während der beruflichen Tätigkeit wird das spezielle Gehörschutzprogramm aktiviert. Nach der Arbeit wechselt man in den Privatmodus. Je nach Schwerhörigkeitsgrad stehen verschiedene Modelle für den Hörgerätträger zur Verfügung. So lässt sich das „ICP“ indi­viduell für den Träger anpassen und einstellen. Die vorgesehenen Otoplastiken „Hawei ICP“ und „Sowei ICP“ sind passiv dämmende Gehörschutz-Otoplastiken, an die Hörsysteme angeschlossen werden können.

Der Hauptvorteil von Otoplastiken generell ist, dass sie individuell auf das Ohr des Nutzers angepasst werden. Die BG Bau fördert die Anschaffung solcher Otoplastiken für Betriebe der Bauwirtschaft. Sie übernimmt 50 Prozent der Kosten für den Gehörschutz, maximal aber 100 Euro. Voraussetzung ist, dass die Otoplastiken bei Auslieferung oder sechs Monate danach einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Außerdem sind Funktionskontrollen im Abstand von zwei Jahren vorgeschrieben.

Autorin

Carmen Groschwitz schreibt als freie Baufachjournalistin mit Sitz in Weigendorf unter anderem für die Zeitschriften dach+holzbau und bauhandwerk.

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