Variable Lösungen für mehr Sicherheit
Gesetzgeber und Berufsgenossenschaften schreiben vor, dass die Dächer von Verwaltungs- und Firmengebäuden mit wirksamen Absturzsicherungen auszurüsten sind. Eine neue Kombinationslösung aus Seilsicherungs- und Laufstegsystem erweist sich als anpassungsfähige Möglichkeit der Sicherungstechnik.
Grundsätzlich gibt der Gesetzgeber und auch die Berufsgenossenschaften sogenannten Kollektivschutz-Maßnahmen den Vorzug vor individuellen Sicherungssystemen. Bei vielen Dachtypen ist jedoch die Montage eines solchen Kollektiv-Schutzgeländers nicht sinnvoll, nicht wünschenswert oder gar nicht realisierbar. „Es gibt viele Dachtypen und Dachlandschaften, auf denen es weder ratsam noch machbar ist, ein Kollektiv-Schutzgeländer aufzustellen. Das kann architektonische Gründe haben, wie etwa bei verwinkelten Industriegebäuden, oder auch technische, wenn sich auf der Dachfläche zahlreiche Energie- oder Klimaanlagen befinden“, sagt Volker Heck, Geschäftsführer des Unternehmens Kee Safety. Viele Sicherheitsbeauftragte, Facility-Manager und Gebäudebetreiber stehen daher vor einem echten Problem. Schließlich schreiben sowohl der Gesetzgeber als auch die Berufsgenossenschaften vor, dass die Dächer von Verwaltungs-, Gewerbe- oder auch Universitätsgebäuden mit wirksamen Absturzsicherungen auszustatten sind. Dabei räumen sie Kollektivschutz-Maßnahmen den Vorrang ein. Was ist also zu tun?
Als Ausweg aus diesem Dilemma entwickelte das Unternehmen Kee Safety im vergangenen Jahr eine vielseitige Kombinationslösung aus einem Seilsicherungs- und einem Laufstegsystem, das sich sowohl für flache als auch geneigte Dächer verwenden lässt. An dem Seilsicherungssystem Keeline können sich über eine Strecke von bis zu 15 Metern bis zu drei Personen gleichzeitig anschlagen. Dachdecker, Schornsteinfeger, Klima- oder Solartechniker können sich an dem bodennah verlaufenden Seilsystem zuverlässig gegen Absturz sichern. Die patentierte Systemlösung besteht aus Stahlseilen, Pfosten, Beschlägen und Falldämpfern und entspricht der DIN EN 795 (Klasse C). Sie lässt sich auf Stahltrapezblech-, Bitumen-, Beton- oder Ziegeldächern einsetzen.
Optimale Bewegungsfreiheit
„Für den sicheren Anschlag enthält die Systemlösung einen speziellen Gleiter, der glatt über alle Beschläge des Systems läuft und so dem Anwender große Bewegungsfreiheit lässt“, erläutert Firmenchef Volker Heck. Das 8 mm dicke Keeline-Edelstahlseil (V4A) lässt sich mit End-, Eck- und Zwischenpfosten sehr gut an Dachkanten, entlang vorgezeigter Laufwege oder um Dachaufbauten herum führen. An den Endpfosten werden Zugspannungsmesser – sie zeigen die korrekte Seilspannung an – und Falldämpfer montiert. Mit den gleichen Elementen lässt sich die Seilsicherung auch an Gemäuern (zum Beispiel Kaminen) oder in Kopfhöhe (zum Beispiel Erker) montieren.
Die zweite Komponente der neuen Systemlösungen nennt sich Kee Walk. Dabei handelt es sich um ein variabel einstellbares Laufstegsystem. Es eignet sich ebenfalls für alle Dachtypen, ist flexibel nutzbar und modular konzipiert. Aufgrund seiner durchdachten Konstruktion überzeugt es als Sicherheitsalternative zu bisher bekannten Arbeits- und Trittleisten. „Ein entscheidender Qualitätsfaktor ist aber, dass Kee Walk sogar die Prüfanforderungen der DIN EN 516:2006 (Klasse 1-C) übertrifft“, betont Volker Heck.
Das Laufstegsystem besteht aus einer Aluminium-Trägerkonstruktion, auf die sich lange Quertraversen und steile Treppen mit rutschhemmenden Oberflächen aus Nylon aufsetzen lassen. Das Bild auf Seite 31 zeigt den Einsatz des Systems auf einem weitläufigen Flachdach, auf dem auch eine Photovoltaikanlage installiert ist. Es ermöglicht die Montage belastbarer Laufstege, Standflächen und Einzeltritte (mit Rutschstopp-Belägen aus Nylon) auf Dächern mit Neigungen von 0 bis 35 Grad (siehe Bild oben). Alle Komponenten von Kee Walk lassen sich in Abmessung und Winkel verändern bzw. einstellen; an keiner Stelle sind Sonderanfertigungen erforderlich. Außerdem wird die Dachfläche durch die Befestigung des Systems nicht beschädigt. „Für Dächer, auf denen eine Festmontage nicht gewünscht ist, gibt es auch eine freistehende Variante von Kee Walk“, ergänzt Geschäftsführer Volker Heck.
Sowohl das neue Seilsicherungssystem als auch das neue Laufstegsystem von Kee Safety sind bereits – einzeln oder in Kombination – vielerorts im Einsatz. Und das keineswegs nur in Deutschland, sondern in vielen europäischen Ländern. Industriehallen, Universitätsgebäude, Behördenkomplexe, Flughafenhangars, Sporthallen – aufgrund der Vielseitigkeit und Montagefreundlichkeit überzeugen diese Produkte offenbar viele Sicherheitsbeauftragte, Facility-Manager und Gebäudebetreiber. Oft erweist sich dabei der kombinierte Einsatz von Keeline und Kee Walk als Optimallösung. Einen solchen Fall zeigt das Bild unten am Beispiel der Produktionshalle eines metallverarbeitenden Betriebes im Rhein-Main-Gebiet. Hier wird das horizontale Seilsicherungssystem parallel beziehungsweise in unmittelbarer Nähe der Laufwege und Arbeitsflächen von Kee Walk geführt. So sind die sicheren Pfade auf dem Dach sichtbar und unausweichlich vorgegeben. Gleichzeitig werden empfindliche Dachflächen auf diese Weise nachhaltig vor Abrieb oder hohen Punktlasten geschont, was dem Werterhalt der gesamten Dachkonstruktion zu Gute kommt. Gerade bei stark begangenen Dachflächen, man denke etwa an Dächer mit wartungsintensiver Anlagentechnik, ergibt sich so eine „vorbeugend“ wirksame Absturzsicherung mit zusätzlicher Schonwirkung.
Autor
Julius Seefisch ist freier Fachjournalist und lebt in Darmstadt.
Kombination aus Seilsicherungs- und Laufstegsystem wurde für flache und geneigte Dächer entwickelt
„Das System übertrifft sogar die geforderten Prüfanforderungen“
Absturzsicherungen – der rechtliche Rahmen
Grundsätzlich sind für den Einsatz von Absturzsicherungen auf Dächern eine ganze Reihe von Gesetzen und Vorschriften relevant. Dazu zählen neben den allgemeinen Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (Arb.SchG/1996/ §3 und §4) vor allem die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV/2002/ §3) sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 2121/ 2007) und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR 12/1-3/ 1986/2004). Weiterhin sind von Bedeutung: das berufsgenossenschaftliche Vorschriftenwerk (BGV A1/ 2004), die Berufsgenossenschaftlichen Informationen 807 (2002) sowie die Baustellenverordnung von 1998 und die DIN 4426. Die Gesetze, Verordnungen und Normen basieren aufeinander beziehungsweise ergänzen sich. Sie beschreiben allgemeine und konkrete Maßnahmen zur Absturzsicherung und regeln die Verantwortlichkeiten (Haftung) von Sicherheitsbeauftragten, Unternehmern und Gebäudebetreibern. Kee Safety hat alle relevanten Rechtsvorschriften in einer 25-seitigen Broschüre systematisch zusammengestellt. Die Broschüre steht zum download im Infocenter unter downloads bereit (www.keesafety.com) oder ist unter Kee Safety GmbH, Donaustraße 17b, 63452 Hanau erhältlich.