Unterlegte Kehlen fachgerecht ausführen
Die Kehle bildet sich im Steildach an der Verschneidungslinie von zwei geneigten Dachflächen. Niederschlagswasser, das von den Dachflächen ankommt, muss von der Kehlrinne aufgenommen und sicher zur Traufe abgeleitet werden. Wir zeigen, was bei der Ausführung von Kehlen zu beachten ist.
Je nach Art und Ausführung der Dachdeckung kann die Kehle als eingebundene oder als unterlegte Variante ausgeführt werden. Eingebundene Kehlen können, bei entsprechend angepasster Unterkonstruktion, mit geeigneten Deckmaterialien wie Schiefer- oder Faserzementplatten, aber auch mit Biberschwanzziegeln und Hohlpfannen durch die Kehle durchgedeckt werden. Universeller ist aber die Kehlausbildung als untergelegte Metallkehle. Diese ist für alle Deckwerkstoffe und deren zulässige Neigungen geeignet.
Fundstellen
Um eine sichere Ableitung des Niederschlagswassers zu gewährleisten, ist eine sorgfältige Planung und Ausführung der drei Ebenen Unterkonstruktion, regensichernde Zusatzmaßnahme und Dachdeckung nötig. Das Grundlagenwissen dafür findet man im vom Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) herausgegebenen Regelwerk. In den Fachregeln für die verschiedenen Deckungsmaterialien gibt es ausführliche Planungs- und Ausführungshinweise. Am Beispiel der Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen soll nachfolgend die korrekte Ausführung unterlegter Kehlen erläutert werden.
Mindestneigung sollte mehr als 10° betragen
Dabei ist zunächst einmal die Dachneigung zu beachten. Die Mindestneigung unterlegter Metallkehlen wird mit > 10° angegeben. Dieser Wert darf nicht mit der eigentlichen Dachneigung verwechselt werden, da die Kehle eine flachere Neigung hat als die eigentliche Dachfläche. Bei einer Dachneigung von beispielsweise 10° (Mindestdachneigung für Dachziegel und Dachsteine) ist die Ausführung einer Kehle demnach nicht möglich. Oder im Umkehrschluss: Die Kehle und deren Mindestneigung bildet die Bemessungsgrundlage für die Neigung aller daran anschließenden Dachflächen. In Tabelle 4.1 „Neigungsgrenzen für Kehlen“ finden sich die Neigungsgrenzen zu den verschiedenen Kehlausbildungen, darunter auch die zu den eingebundenen Kehlen und in Tabelle 4.2 „Kehldeckungsarten“ eine Zuordnung der Kehlausführungen bezogen auf den jeweiligen Ziegeltyp.
Schalung oder Lattung als Unterlage
Die Ausführung der unterlegten Metallkehle erfolgt entsprechend der Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk oder alternativ nach den Fachregeln des Klempnerhandwerks (ZVSHK). Als Deckunterlage in der Kehle wird eine vollflächige Schalung oder eine Lattung mit einem lichten Abstand von < 130 mm gefordert (Fachregel für Metallarbeiten im Dachdeckerhandwerk: 7.3 Kehlausbildungen bei Dachdeckungen, Ziffer 3). Der Kehlzuschnitt sollte dabei eine Breite von 400 mm nicht unterschreiten (siehe Ziffer 4).
Erst Unterkonstruktion, dann Unterdeckbahn
Als Dachhandwerker möchte man möglichst schon zu Beginn der Arbeiten die regensichernde Zusatzmaßnahme, etwa in Form einer Unterspannbahn, vollflächig verlegen, um die Dachkonstruktion vor der Witterung zu schützen. Das ist im Kehlbereich allerdings nicht angebracht, da die Kehle bei Regen stark wasserführend ist. Wird die Kehlschalung direkt auf der regensichernden Zusatzmaßnahme, etwa einer Unterdeckbahn, eingebaut, verursachen die Befestigungsmittel der Schalung vielfache Perforationen und damit potenzielle Undichtigkeiten in der Zusatzmaßnahme. Die Empfehlung ist daher eindeutig: Man sollte erst die Unterkonstruktion für die Kehle herstellen, dann die Unterdeckbahn darüberführen.
Mindestens 10 cm Überdeckung
Dazu werden zunächst Stützlatten in Kehlrichtung eingebaut: je eine normale Konterlatte rechts und links vom Kehlscheitel und dann noch jeweils eine an der Außenkante der Kehlschalung. An dieser Stelle empfiehlt es sich, eine doppelte Lattung oder ein 8-10 cm breites Stützbrett einzubauen, damit die auf die Kehle zulaufenden Traglatten dort aufliegen können. Auf diese Stützkonstruktion wird dann die Kehlschalung montiert und mit einer Unterdeckbahn als Kehlbahn abgedeckt. Diese wird in Kehlrichtung verlegt und muss dabei so weit in beide Dachflächen hineinreichen, dass die Bahnen, die aus diesen Flächen an die Kehle herangeführt werden, mindestens 10 cm weit überdecken und gegebenenfalls mit der Kehlbahn verklebt werden können. Die Notwendigkeit der Verklebung richtet sich nach der allgemeinen Ausführung der Zusatzmaßnahme in der Fläche. Werden dort die Überlappungen verklebt, gilt dies auch für alle Anschlüsse, etwa an die Kehle oder Traufe.
Da an Kehlen und Traufen hohe Mengen an Niederschlagswasser auf der Zusatzmaßnahme anfallen, ist es immer sinnvoll und empfehlenswert, die Überlappungen an diesen Details dicht zu verkleben.
Sonderfall „wasserdichtes Unterdach“
Ist die Unterdeckbahn verlegt, folgt die Verlegung der Konterlatten der anschließenden Dachflächen. Die Konterlattung darf dabei nicht bis an das Kehlbett herangeführt werden; ein Abstand von etwa fünf bis zehn Zentimetern zur Stützlattung der Kehle muss eingehalten werden, damit anfallendes Niederschlagswasser barrierefrei ablaufen kann. Wird die Zusatzmaßnahme als „wasserdichtes Unterdach“ ausgeführt und die Konterlattung in die Abdichtungsebene eingebunden, muss dieser Abstand so weit vergrößert werden, dass auch die Konterlattenköpfe fachgerecht eingebunden werden können. Die Ausführung von Zusatzmaßnahmen ist im „Merkblatt für Unterdächer, Unterdeckungen und Unterspannungen“ geregelt. Dort sind zur Ausführung von Unterdächern Bahnen aus dem Dachabdichtungsbereich aufgeführt. Deren Einsatz erfordert die Verwendung seitlich abgeschrägter Konterlatten und somit auch seitlich abgeschrägter Stützlatten.
Bleche richtig dimensionieren
Nach Fertigstellung der Kehlkonstruktion und der regensichernden Zusatzmaßnahme werden die Kehlbleche montiert. Auch hier ist wieder ein Blick auf die Dachneigung wichtig, weil a) die Fügetechnik der Kehlbleche und b) die Überdeckung der Dachdeckung über die Kehlbleche davon abhängt. Zu a) findet sich in den Fachregeln für Metallarbeiten, 7.2 Kehlneigungen, folgendes: „Ab Kehlneigung > 15° können einfache
Überdeckungen mit angereiften Kanten im Überdeckungsbereich erstellt werden. Die Überdeckungen der Kehlbleche untereinander betragen bei DN > 22° mindestens 100 mm, bei DN > 15° bis < 22° mindestens 150 mm und bei Kehlneigungen < 15° ist eine wasserdichte Verbindung vorzusehen. Kehlen mit ebenem Wasserlauf kommen ab >15° zur Anwendung.“
Auch zu b) wird man in der gleichen Fachregel unter 7.3 Kehlausbildungen bei Deckungen, Ziffer 6, fündig:
„Überdeckungen von Deckwerkstoffen über die untergelegten Bleche werden in den jeweiligen zutreffenden Fachregeln geregelt. Finden dort keine spezifischen Regelungen statt, gilt nachstehende Regelung: Die Überdeckung der Deckwerkstoffe über die untergelegten Bleche beträgt rechtwinklig zum Kehlverlauf gemessen bei Dachneigungen > 22° mindestens 100 mm, > 15° bis < 22° mindestens 150 mm, < 15° mindestens 200 mm. Bei profilierten Deckwerkstoffen ist die Überdeckung im Bereich des Wasserlaufs vom Deckwerkstoff ausschlaggebend.“
Kehlüberdeckung von mindestens 10 cm
Die Breite des Kehlblechs ist entsprechend der Vorgaben hinsichtlich der Dachneigung zu wählen. Die Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen definiert die Kehlüberdeckung auf das unterlegte Kehlblech einheitlich mit mindestens 10 cm, rechtwinklig zum Kehlverlauf gemessen (siehe Fachregel für Dachdeckungen mit Dachziegeln und Dachsteinen, 4.6 Kehle, Ziffer 6).
Insgesamt ist die fachgerechte Ausführung der unterlegten Kehle zwar handwerklich aufwendig, aber auf Basis der eindeutigen Fachregelvorgaben fehlerfrei und funktionssicher machbar.
Autor
Arne Witzke ist Dachdeckermeister und Anwendungstechniker bei der Dörken GmbH & Co. KG in Herdecke.