Mehr Sicherheit gegen Durch- und Abstürze
Maßnahmen zur Durchsturzsicherheit von Lichtkuppeln und LichtbändernAbstürze von Dächern und Durchstürze durch nicht begehbare Lichtplatten, Lichtkuppeln oder Lichtbänder sind häufige Unfälle bei Dacharbeiten. Sie passieren immer wieder durch mangelnde Schutzmaßnahmen, lassen sich aber mit den richtigen Sicherheitseinrichtungen vermeiden.
Bei der Arbeit auf dem Dach ist man vielen Risiken ausgesetzt, besonders bei der Arbeit auf Dächern mit Wellplatten. Hier besteht ein höheres Unfallrisiko als bei vielen anderen Arbeiten im Dachdeckerhandwerk. Aber auch in der Dachfläche verlegte Lichtplatten aus glasfaserverstärktem Polyester oder PVC bilden ein hohes Risiko. Sie verwittern mit der Zeit – optisch unterscheiden sie sich dann kaum von der übrigen Dachfläche, sodass Dachdecker sie versehentlich betreten und einstürzen können. Da die Stürze meist aus großer Höhe passieren und auf hartem Untergrund enden, ist das Verletzungsrisiko hoch. Ob Flachdach oder Steildach: Alle Arbeitsplätze auf Dächern mit mehr als 2 m Absturzhöhe müssen nach der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A 2.1 mit Einrichtungen zur Absturzsicherung ausgestattet sein.
Ab- und Durchsturzsicherung haben Priorität
Wo Absturzsicherungen aus technischen Gründen nicht möglich sind, müssen Auffangvorrichtungen vorhanden sein. Das ist auch beim Einbau von Lichtkuppeln und Lichtbändern und bei der Wartung solcher Elemente wichtig. Hier sind zwei unterschiedliche Phasen zu beachten, die Bauzeit und die Zeit nach dem Einbau. Da in der Bauphase eine Absturzsicherung im Bereich der jeweiligen Dachöffnung, wie eine Umwehrung, in der Regel nicht zum Einsatz kommen kann, muss eine Auffangeinrichtung vorhanden sein.
Nach der Bauphase
Für alle Tätigkeiten, die in einem Mindestabstand von 2 m von den Lichtbändern oder Lichtkuppeln ausgeführt werden, ist eine geeignete Absperrung ausreichend. Da die Geräte üblicherweise aber mit Lüftungseinrichtungen und/oder Rauchabzugsgeräten ausgestattet sind, muss eine Durchsturz- oder Absturzsicherung in der Öffnung vor Unfällen schützen – vor allem bei der Wartung und kleinen Reparaturen.
Durchsturzsichere Oberlichter
Während der Bauphase dienen etwa Fangnetze an ungeschützten Dachöffnungen, Geländer an Absturzkanten oder trittsichere, feste Abdeckungen auf Dachöffnungen der Absturzsicherheit. Nach dem Bau werden die meisten Dächer nur für Inspektionen, Reparaturen und Wartungen betreten. Um dann den Schutz vor einem Absturz auch bei geöffneten Lichtkuppeln und Lichtbandklappen sicherzustellen, empfiehlt der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR), Dachoberlichter mit dauerhafter Durchsturzsicherheit zu verwenden. Dabei ist zu beachten: Lichtkuppeln und Lichtbänder sind grundsätzlich, auch wenn sie als dauerhaft durchsturzsicher bezeichnet werden, nicht betretbar.
Lichtelemente nicht betreten!
Wurde die Durchsturzsicherheit erfolgreich nachgewiesen, erhält das Produkt ein Prüfzeichen einer anerkannten Prüfanstalt, wie etwa das BG Prüfzert. Die Eigenschaft „Durchsturzsicher“ steht dabei für eine dauerhafte Gültigkeit, während „Durchsturzsicher beim Einbau“ eine befristete Gültigkeitsdauer kennzeichnet, die nach Ablauf der geplanten Gebrauchsdauer verfallen kann. Umwelteinflüsse, etwa UV-Strahlung oder bauseitige Einflüsse können dazu führen, dass die Durchsturzsicherheit auch ohne äußere Anzeichen nicht mehr gegeben ist. Dennoch dürfen auch Lichtelemente mit einer so genannten dauerhaft gültigen Durchsturzsicherheit nicht betreten werden. Ein versehentliches Betreten des Lichtelements ist aber bei den meisten Einbausituationen sowieso nahezu ausgeschlossen, da Lichtkuppeln und gewölbte Lichtbänder eine Mindestaufsetzkranzhöhe von 15 cm haben. Sie sind als eigenständige Bauteile im Dachaufbau hervorgehoben. RWA-Geräte müssen sogar 25 cm Abstand zwischen der Abzugsöffnung und der Dachebene haben. Die Möglichkeit eines Sturzes besteht dennoch – etwa bei verschneiten Dächern oder durch Stolpern.
Schutznetze und Gitter
Für Wartungsarbeiten an Lichtkuppeln mit Rauch- und Wärmeabzugsgeräten (NRWG) oder an RWA-Geräten in Lichtbändern sind nach DIN 4426 Schutznetze und Gitter in oder unter der Öffnung der Geräte vorgesehen. Bestehende Anlagen lassen sich in vielen Fällen nachrüsten. Schon während der Rohbauphase dienen sie als kollektive Sicherungsmaßnahme und sparen eventuelle Kosten für Fangnetze ein.
Ab- und Durchsturzsicherungen sind die sichersten Methoden zum Schutz vor Durchsturz durch Lichtkuppeln oder Lichtbänder. Gegen Durchsturz geschützt sind Dachhandwerker durch außenseitige Abdeckungen in Form von Gittern oder gelochten Blechen. Sie lassen sich, bei Eignung der Dachoberlichter, auch nachträglich einbauen. Eine andere Möglichkeit ist die Ausführung als durchsturzsicheres Lichtelement durch einen engen Tragprofilabstand. Innerhalb der Lichtöffnung im Bereich des Aufsetzkranzes können Gitter- oder Stabkonstruktionen in Einbaurahmen verwendet werden. Auch unterhalb des Aufsetzkranzes lassen sich Gitterkonstruktionen einsetzen und nachträglich einbauen.
AutorDipl.-Ing. Thomas Hegger ist Geschäftsführer des Fachverbandes Tageslicht und Rauchschutz e.V. in Detmold und arbeitet in zahlreichen Normungs- und Richtlinienausschüssen zu Rauchschutz, Brandschutz und Ingenieurmethoden im Brandschutz.
Deutscher Fachkongress für Absturzsicherheit
Obwohl ausgereifte Technik und moderne Ausrüstung zur Verfügung stehen, wird der Absturzsicherheit am Bau noch zu wenig Beachtung geschenkt. Der Deutsche Fachkongress für Absturzsicherheit, der vom Bauverlag gemeinsam mit der BG BAU ausgerichtet wird, möchte das ändern und über lebensrettende Methoden und Technologien aufklären. Die Teilnehmenden des Kongresses erleben ein Fachprogramm mit rechtlichen Aspekten, Tipps und Erfahrungsberichten aus der Praxis. Der Fachkongress für Absturzsicherheit findet jährlich statt. Mehr Informationen über den Kongress finden Sie unter https://www.kongress-absturzsicherheit.de