Rauchableitung mit öffenbaren Lichtkuppeln
Die Landesbauordnungen (LBO) stellen an Rauchableitungen in innenliegenden Treppenhäusern die Anforderung, einen geometrischen Querschnitt von mindestens 1 m² zu haben. Mit zwei neuen Lösungen im Velux-Lichtkuppelsortiment können Architekten, Planer und Handwerker diese Auflagen jetzt erfüllen. Entweder setzen sie die Lichtkuppel mit dem Modellnamen „Rauchableitung“ ein, die bei einer Größe von 120 x 120 cm über einen Öffnungswinkel von etwa 30° verfügt. Oder sie entscheiden sich für die „Kombi-Lichtkuppel“ (siehe Foto): Diese vereint mit einem Öffnungswinkel von etwa 85° Rauchableitung und Ausstieg in einem – das ist wichtig für Wartungszwecke. Verfügbar ist dieses Modell in den Größen 120 x 120 cm sowie 150 x 100 cm. Eine passende Steuerzentrale für die Lichtkuppeln ist ebenfalls erhältlich. Die Kompatibilität zu Velux-Hauptbedienstellen, Lüftungstaster und Rauchmelder ist gewährleistet. Der Antrieb erfolgt über einen 24 V Spindelmotor.