Hohlwanddosen mit erweiterter Zulassung
Die Hohlwanddosen „HWD 90“ sind für den Einsatz in Holzrahmen- und Holztafelbauwänden zugelassen. Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat die Zulassung der Brandschutzdosen entsprechend ausgeweitet. Bei Holzwänden halten die Dosen den Brandschutz mit einer Feuerwiderstandsdauer von F30-B oder F60-B aufrecht. Sie können in Wänden mit Dämmstoffen aus Glas- oder Mineralwolle und bei Wänden mit Holzfaserdämmungen eingesetzt werden, die mit 15 mm dicken Holzwerkstoffplatten beplankt sind. In Kombination mit einer Gipskartonplatte ergibt sich eine Brandschutzwand der Klasse F30-B, mit einer Gipskarton-Feuerschutzplatte in einer Dicke von 12,5 mm wird F60-B erreicht. Die Hohlwanddosen sind außerdem für Brandschutzwände gemäß DIN 4102-4 oder in Wänden mit einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung zugelassen. Möglich macht dies die „AFS“-Technik der Hohlwanddosen: Ein umhüllender Dämmschichtbildner schäumt im Brandfall auf und verschließt alle Installationsöffnungen. So bleibt die Feuerwiderstandsklasse der Wand erhalten.