Flüssigkunststoff weist hohen Hagelwiderstand auf
Abdichtungen mit dem Flüssigkunststoff „Enkopur“ weisen eine hohe Widerstandsfähigkeit gegenüber Hagelschlag auf. Selbst Hagelkörner mit einem Durchmesser von 7 cm können "Enkopur"-Abdichtungen nichts anhaben, das zeigt ein Materialprüfungstest des Herstellers gemeinsam mit dem Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung in Österreich.
Mit der Zunahme von Unwetterern und Starkregen zerbersten Baustoffe wie Faserzementplatten, Betondachsteine oder Tondachziegel immer häufiger unter der Aufprallwucht großer Hagelkörner. Gleiches gilt für härtere Flachdachfolien und bituminöse Beläge. Metalldächer sind hingegen bedeutend widerstandsfähiger. Sie weisen nach Hagelereignissen gegebenenfalls unschöne Hagelschlagspuren auf – bleiben aber dennoch funktionstüchtig und schützen die darunter liegende Bausubstanz vor Feuchtigkeit. Ganz ähnlich verhalten sich Flachdächer und kritische Anschlussbereiche, die mit „Enkopur“-Flüssigkunststoff abgedichtet wurden.
Strenge Prüfbedingungen
2016 startete das Enke-Werk einen umfangreichen Materialprüfungstest in Zusammenarbeit mit dem IBS-Institut für Brandschutztechnik und Sicherheitsforschung in Österreich. Alle Erkenntnisse aus den Materialprüfungen trugen maßgeblich dazu bei, eine Prüfvorschrift für Flüssigkunststoffe zu entwickeln und sind heutzutage zum Stand der Technik geworden. Unter dem Titel „Labortechnische Simulation von Hagelschlag mittels Eiskugeln“ wurden verschiedene, mit „Enkopur“-Flüssigkunststoffabdichtungen versehene Probeaufbauten untersucht. Bei den Versuchen wurde großer Wert darauf gelegt, Standardaufbauten üblicher Flachdachanwendungen darzustellen. Die Versuchsmuster entsprachen gängigen Flachdach-Ausführungssituationen an Flächenabdichtungen und aufkragenden Bauteilen bzw. Hochzügen und Kantenausführungen. Die Untergründe der Testaufbauten bestanden dabei unter anderem aus Faserzement- und Holzwerkstoffplatten sowie Polystyrolplatten. Diverse Zusatzkomponenten wie Bitumenschweißbahnüberdeckungen (sowohl ein- als auch zweilagig) wurden als weitere Unterlagen/Trägermaterialien für die Flüssigkunststoffabdichtung aufgebracht.
Die Versuchsreihe startete erst, nachdem die „Enkopur“-Musterdach-Abdichtungen restlos ausgehärtet waren. Gemäß VKF-Prüfbestimmung wurden die Muster vor dem Beschuss mit Eiskugeln über einen Zeitraum von drei Minuten abgekühlt, genässt und unmittelbar nach der letzten Nässung beschossen. Als Projektil kamen feste, rissfreie Eiskugeln ohne Lufteinschlüsse zum Einsatz. Die harten Eiskugeln der Durchmesser 40, 50, 60 und 70 mm wiesen bei der Testreihe Temperaturen zwischen -20 und ±2°C auf.
Feuer frei
Der Beschuss der Versuchsaufbauten erfolgte im rechten Winkel sowie im Winkel von 45° – die Ergebnisbeurteilung erfolgte gemäß festgelegter Prüfbestimmungen visuell und per Vakuumprobe. Zur Einteilung der jeweiligen Probeaufbauten in verschiedene Hagelwiderstandsklassen wurden die Durchmesser der eingesetzten Eiskugeln mit der Hagelwiderstandsklasse gleichgesetzt. Konkret bedeutet das: Die Hagelwiderstandsklasse 2 (HW 2) entspricht der kinetischen Energie, die beim Aufprall eines Hagelkorns mit 20 mm Durchmesser freigesetzt wird. Analog gilt das für alle anderen HW-Klassen.
Materialprüfungsinstitut bescheinigt Hagelwiderstandsklasse 7
Die Ergebnisse der Enke-Versuchsreihe sind durchweg positiv und das sowohl auf harten als auf weichen Unterlagen. Sogar der Mehrfachbeschuss mit 70-mm-Eiskugeln (!) beeinflusst die Abdichuntg nicht: Nach dem Aufschlag der mehr als tennisballgroßen Eisprojektile waren lediglich leichte Dellen, aber keinerlei Anzeichen von Rissen oder Durchschlägen sichtbar. Das Prüfinstitut bescheinigt mit „Enkopur“ abgedichteten Flächen und Anschlüssen folglich sogar beim Beschuss mit 70 mm-Eiskugeln Schadensfreiheit und Wasserdichtheit.
Dieses Ergebnis ist auch dann gültig, wenn bei Hochzügen EPS- oder Mineralwolldämmplatten als Trägermaterial eingesetzt werden, die mit mindestens 6 mm Polymer- und Elastomerbitumenbahnen als Träger für die Flüssigkunststoffabdichtung ausgeführt wurden. Da der Anwendungsfall ,,Lichtkuppel" aus Sicht der Prüfstelle nicht pauschal abgedeckt werden kann, wird dieser in einem separaten Prüfbericht behandelt.