Neue Lösungen zur Absturzsicherheit im Holzbau

20. Runder Tisch von BG BAU und Zimmerern im Bubiza in Kassel

Am 30. März traf sich der Runde Tisch von Zimmererverbänden und BG BAU zum 20. Mal. Im Praxisteil wurden Versuche zu verschiedenen Sicherungsarten durchgeführt. Die wichtigste Erkenntnis: Sich zu sichern ist fast immer besser, als ungesichert abzustürzen!

Seit 2016 treffen sich die Zimmererverbände mehrmals jährlich zum Runden Tisch mit der BG BAU, um gemeinsam Lösungen zur Senkung des Absturzrisikos zu finden. Im Frühjahr fand das 20. Treffen im Bundesbildungszentrum des Zimmerer- und Ausbaugewerbes in Kassel statt. Mit Unterstützung einiger Zulieferer wurden Versuche mit Persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) durchgeführt. Ziel war es, durch Kombination verschiedener Sicherungsarten eine größere Bewegungsfreiheit zu erzielen und gefährliche Pendelstürze zu vermeiden.

Entwicklung der letzten Jahre

Ende 2013 informierte die BG BAU die Zimmererverbände, dass den Betrieben Konsequenzen beim Beitrag zur Unfallversicherung drohen würden, wenn die durch Arbeitsunfälle verursachten Kosten weiterhin auf hohem Niveau blieben. Eigentlich hätte die BG sagen können: „Hohe Kosten – hohe Beiträge. Ganz einfach!“ Stattdessen reichte sie den Zimmerern die Hand und bot an, gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Die Unfallstatistik zeigte, dass Absturzunfälle die höchsten Kosten verursachen. Mit Maßnahmen zur Absturzprävention sollte demnach der größte Effekt zu erzielen sein.   

Holzbau Deutschland startete die Kampagne „Absichern statt Abstürzen“. In regelmäßigen Treffen von Holzbauunternehmen, Verbandsvertretern und der BG BAU wurde nach Unfallschwerpunkten gesucht, um gezielt Verbesserungsmöglichkeiten zu finden. Die BG BAU startete ihre Kampagne „Wir zimmern sicher!“. Baustellenbesichtigungen offenbarten typische Problemstellen und Fehlverhalten.

Einiges erreicht – leider nicht genug

Die Plattformleiter ermöglicht ermüdungsfreies Arbeiten
Foto: Zarges GmbH

Die Plattformleiter ermöglicht ermüdungsfreies Arbeiten
Foto: Zarges GmbH
Seither hat sich viel getan. Manche Entwicklung – wie die leichte Plattformleiter – konnte der Runde Tisch von Anfang an begleiten. Diese Leiter ist sicherer als einfache Stehleitern. Leitern als Arbeitsplatz müssen inzwischen Stufen statt Sprossen haben. Darauf zu stehen ist nicht so ermüdend wie auf schmalen Sprossen. Ermüdung ist mit ein Grund für Leiterstürze, die zu längerer Arbeitsunfähigkeit führen können. Ein weiterer Fortschritt ist der Kran mit Personensicherungsmodus (PSM), der auch Tätigkeiten sichern kann, für die es vorher keine Möglichkeit zum Anschlagen der PSAgA gab.

Sicherung am Kran

Die Versuche fanden an einem Gerüst im Freigelände des Bundesbildungszentrums in Kassel statt. Mithilfe eines Krans wurde ein Dummy in verschiedenen Versuchsanordnungen fallen gelassen. Im ersten Versuch wurde er mit einem Höhensicherungsgerät (HSG) am Kran mit PSM gesichert. Wie der Gurt im Auto bietet ein HSG Bewegungsfreiheit. Ab einer bestimmten Geschwindigkeit bremst das HSG die gestürzte Person ab. Nach einem Sturz mit PSAgA muss die Rettung unverzüglich beginnen, da sonst ein Hängetrauma droht. Beim Kran mit PSM wird die gestürzte Person einfach zum Boden abgelassen. 

Sicherung am Kran mit Hoehensicherungsgeraet Beim Anschlagen von Holzhauselementen halten sich Zimmerer oft ungesichert in etwa 4 m Höhe auf. Mit einem Kran mit PSM ist eine Sicherung am Kranhaken möglich

Abbildung: cadwork/Mette

Beim Anschlagen von Holzhauselementen halten sich Zimmerer oft ungesichert in etwa 4 m Höhe auf. Mit einem Kran mit PSM ist eine Sicherung am Kranhaken möglich
Abbildung: cadwork/Mette
Ein typisches Einsatzgebiet dieser Sicherungsart ist das Anschlagen von Holzhauswänden in etwa 4 m Höhe. Während der Hebevorgänge bleibt das HSG neben den Anschlagmitteln für den Wandtransport am Kranhaken. Der Karabinerhaken des HSG kann mit einer Reepschnur herabgezogen und in die Gurtöse eingehängt werden. So ist die Sicherung schon beim Aufstieg wirksam. Sind die Anschlagmittel an der zu hebenden Wand in Spannung gebracht und die Lagesicherungen gelöst, steigt die anschlagende Person wieder ab, löst sich vom HSG und der Kran wird auf normalen Hebebetrieb umgeschaltet.

„Lifeline“: Bewährtes System

Das „Lifeline“-System kann den Dummy nach dem Sturz bereits nach kurzer Fallstrecke auffangen Das „Lifeline“-System kann den Dummy nach dem Sturz bereits nach kurzer Fallstrecke auffangen
Foto: Kabelitz

Das „Lifeline“-System kann den Dummy nach dem Sturz bereits nach kurzer Fallstrecke auffangen
Foto: Kabelitz
Im zweiten Versuch wurde die seit Jahren bewährte, aber kaum bekannte „Lifeline“ eingesetzt. Sie ist ein temporäres, horizontal gespanntes Seilsystem, an dem sich eine Person mit einem HSG anschlägt. Die gesicherte Person hat relativ große Bewegungsfreiheit, sollte sich aber seitlich nicht zu weit von der „Lifeline“ entfernen, da es sonst zum Pendelsturz kommen kann. Das Seil muss mindestens 5 m über Grund gespannt sein. Der Abstand zwischen den Anschlageinrichtungen darf maximal 12 bis 15 m betragen. Beim Bau eines kleinen Einfamilienhauses könnte die „Lifeline“ von Gerüst zu Gerüst gespannt werden. Diese Sicherungsart wurde von PSAgA- und Gerüstherstellern getestet. Gegenüber anderen Sicherungsarten haben „Lifeline“-Systeme den großen Vorteil, dass die Rettung nach einem Sturz ohne zusätzliche Hilfsmittel eingeleitet werden kann. Sie haben nämlich eine integrierte Ablassvorrichtung, mit der eine Kollegin oder ein Kollege die gestürzte Person zum Boden ablassen kann.

„Lifeline“ und Schiene

Neu am zweiten Versuch war, dass die „Lifeline“ mit einem Schienensystem kombiniert wurde, das eigentlich für Wartungsarbeiten dauerhaft an Gebäuden angebracht wird. Obwohl das System nicht für die gezeigte Verwendung vorgesehen ist, stellte der Hersteller einige Schienen dafür zur Verfügung. Hinweis: Alle in diesem Artikel mit „Versuch“ gekennzeichneten Sicherungsarten wurden weder von den Herstellern noch der BG BAU freigegeben! Es ging darum, aus der Kombination verschiedener Komponenten zu einer Optimierung zu kommen und die Grenzen der Systeme zu erkennen.

Lifeline System mit Schienen Absturzsicherheit Durch das Anschlagen der „Lifeline“ an Schienen, die am Gerüst befestigt sind, sollte eigentlich die Bewegungsfreiheit vergrößert werden. Die Vorspannung der „Lifeline“ beeinträchtigte jedoch die Beweglichkeit. Die Schienen sind für diese Einsatzart nicht vorgesehen
Abbildung: cadwork / Elmar Mette

Durch das Anschlagen der „Lifeline“ an Schienen, die am Gerüst befestigt sind, sollte eigentlich die Bewegungsfreiheit vergrößert werden. Die Vorspannung der „Lifeline“ beeinträchtigte jedoch die Beweglichkeit. Die Schienen sind für diese Einsatzart nicht vorgesehen
Abbildung: cadwork / Elmar Mette
Durch die Anbringung der Schienen an einem 2,50 m-Gerüstfeld sollte die Bewegungsfreiheit vergrößert und die bei einem Sturz auf das Gerüst einwirkenden Kräfte auf insgesamt vier Vertikal-Rahmen verteilt werden. In Erwartung größerer Verformungen hatte das Bubiza-Gerüstteam außen am Gerüst Konsolen und Zugdiagonalen angebracht, um die Horizontalkräfte nach unten abzuleiten. Das erwies sich später als überflüssig. 

„Lifeline“-Systeme müssen auf eine Zugkraft von 1 kN vorgespannt werden (erkennbar an einem Indikator). Das Schienensystem darf einen Abstand der Befestigungen bis 3 m aufweisen. Es ist aber nicht für eine dauernd wirkende Kraft vorgesehen. Durch die Vorspannung ließ sich das System nicht so leicht wie gewünscht verschieben. Wenn der Hersteller ein Marktpotential für diese neue Einsatzart sieht, wird er vielleicht eine optimierte Schiene und spezielle Läufer entwickeln, die trotz gespannter „Lifeline“ leichtgängig bleiben. Die wichtigste Erkenntnis aus dem Versuch: Alle Komponenten funktionierten beim Sturz des Dummys hervorragend. Nach einer Fallstrecke von gerade einmal 1 m wurde der Dummy abgebremst. 

„Lifeline“ direkt ans Gerüst

Anschließend wurde die „Lifeline“ direkt diagonal von Gerüstecke zu Gerüstecke gespannt (Abbildung unten). Um zu beweisen, dass die Außenverstrebung am Gerüst überflüssig ist, wurde die Verschraubung vor dem Versuch gelockert. Der oberste Gerüstrahmen war nicht mit Fallsteckern mit dem darunter liegenden Rahmen verbunden. Trotzdem ergab sich nur eine Verdrehung des Rahmens um etwa 6 cm. Das Gerüst wurde nicht beschädigt. Auch bei diesem Versuch ergab sich eine geringe Fallstrecke.  Lifeline direktes Anschlagen am Geruest Beim direkten Anschlagen der „Lifeline“ an das Gerüst ergab sich eine geringe Fallstrecke
Foto: Kühle

Beim direkten Anschlagen der „Lifeline“ an das Gerüst ergab sich eine geringe Fallstrecke
Foto: Kühle

Die BG BAU hatte vor Einführung des „Lifeline“-Systems mit mehreren Gerüstherstellern Versuche durchgeführt, mit denen die Tauglichkeit dieser Sicherungsart nachgewiesen wurde. Bei Unsicherheit, ob das eigene Gerüst für das Anschlagen einer „Lifeline“ geeignet ist, sollte der Hersteller kontaktiert werden.

Pendelsturz vermeiden

Zwei Hoehensicherungsgeraete verhindern Pendelsturz aber Anschlagen an der Pfette nicht Verletzungen im Kopfbereich möglich: Durch zwei Höhensicherungsgeräte wurde zwar ein Pendelsturz verhindert, nicht aber ein Anschlagen an der Pfette
Foto: Stricker

Verletzungen im Kopfbereich möglich: Durch zwei Höhensicherungsgeräte wurde zwar ein Pendelsturz verhindert, nicht aber ein Anschlagen an der Pfette
Foto: Stricker
Würde man sich mit der PSAgA am Gerüst anschlagen und dann auf der Pfette balancieren, käme es bei einem Absturz unweigerlich zum Pendelsturz mit schweren Verletzungen beim Anschlagen. Um einen Pendelsturz auszuschließen, wurden beim nächsten Versuch zwei HSGs an den Schienen auf den gegenüberliegenden Gerüstseiten angeschlagen. 

Da in diesem Fall nur die Federspannung der beiden HSGs auf die Schienen wirkte, waren die Läufer leichtgängig verfahrbar. Somit wäre theoretisch auch eine Sicherung mit großer Bewegungsfreiheit auf einer Balkenlage möglich. Die Fallstrecke war aber deutlich größer als bei den Versuchen mit dem Kran und der „Lifeline“. Das heftige Anschlagen des Dummys an der Pfette kann auch bei anderen Sicherungsarten vorkommen, bei denen die Fallhöhe größer als der Abstand zu einem Hindernis ist. Dieser Versuchsausgang verdeutlicht sehr gut, dass nach dem T-O-P-Prinzip zunächst Technische Lösungen wie Seitenschutz, Auffangeinrichtung oder Schutznetz geprüft werden sollen. Ein Seitenschutz verhindert, dass überhaupt jemand abstürzt. Auffangeinrichtungen verhindern den Absturz nicht, sie begrenzen aber die Fallhöhe. Dadurch sind Verletzungsfolgen nicht so schwerwiegend wie bei einem Absturz bis zum Boden.

Maßnahmen im Bereich Organisation könnten eine Vormontage am Boden oder eine geänderte Gestaltung des Arbeitsablaufs sein, bei der absturzgefährdete Bereiche nicht betreten werden müssen.

Erst wenn alle diese Maßnahmen nicht umsetzbar sind, kann auf die PSAgA zurückgegriffen werden. Ein Fanggerüst fängt eine abstürzende Person auf, ob sie will oder nicht. Die Verwendung einer PSAgA ist dagegen stark willensabhängig. Sie kann gar nicht oder falsch verwendet werden. Auch wenn ein Sturz abgefangen wird, besteht noch ein großes Verletzungsrisiko. Das Hauptargument gegen die Versuchsanordnung mit zwei Höhensicherungsgeräten an Schienen an gegenüberliegenden Gerüstseiten war aber die schwierigere Rettung. 

Am Bauteil anschlagen

Sicherung ueber zwei Hoehensicherungsgeraete an Anschlageinrichtungen Sihga Bei der Sicherungsart eines österreichischen Herstellers werden zwei Höhensicherungsgeräte in genau definiertem Abstand über patentierte Anschlageinrichtungen am Bauteil befestigt
Foto: Kühle

Bei der Sicherungsart eines österreichischen Herstellers werden zwei Höhensicherungsgeräte in genau definiertem Abstand über patentierte Anschlageinrichtungen am Bauteil befestigt
Foto: Kühle
Aus einem bewährten Lastaufnahmemittel für CLT-Bauteile und Holzrahmenwände, das sich in Bohrungen (d=50 mm, t=70 mm) spreizt, wurde eine Anschlageinrichtung für die PSAgA weiterentwickelt. Damit ist eine Sicherung direkt an bereits fixierten Bauteilen möglich. Um die Pfette nicht zu schwächen, wurden seitlich Beihölzer mit entsprechenden Bohrungen angeschraubt. Durch die Sicherung mit zwei HSGs wird ein Pendelsturz in Richtung des Bauteils verhindert. Der Hersteller hat sein System für Arbeitsplätze in geringen Höhen ausgiebig getestet. In Abhängigkeit vom Freiraum unterhalb der zu sichernden Person gibt er den Abstand der Anschlageinrichtungen genau vor. Diese Sicherungsart ist nur mit zwei bestimmten HSG-Typen freigegeben. Im Versuch beim Runden Tisch wurde davon abgewichen, um eine Eignung für weitere Einsatzmöglichkeiten zu prüfen. 

Der Abstand der Bohrungen war deutlich größer, als vom Hersteller vorgegeben. Dadurch ergab sich auch eine größere Absturzhöhe. Wie im vorangegangenen Versuch hätte sich auch in diesem Fall die Rettung schwieriger gestaltet. Bei Ausführung der Sicherungsart genau nach Herstellerangaben wäre eine abgestürzte Person in Bodennähe abgefangen worden, also auf Höhe der rettenden Personen. Dann hätte die Rettung unproblematisch ohne weitere Hilfsmittel erfolgen können.

Noch viel Überzeugungsarbeit zur Absturzsicherung ist nötig – sowohl bei Zimmerern wie auch bei den Planenden. Schauen wir positiv in die Zukunft und werden wir Teil der Lösung und nicht des Problems!

 

Autor

Elmar Mette ist Zimmerermeister und Ausbilder am Bundesbildungszentrum des Zimmerer- und Ausbaugewerbes in Kassel.

Unterstützer

Der Runde Tisch dankt den Unterstützern Ikar, Klaas, Peri, Sihga, Lux-Top und dem Landesinnungsverband des Bayerischen Zimmererhandwerks.

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