Bußgelder für Halten auf Radwegen
Seit dem 28.4.2020 ist es laut der deutschen Straßenverkehrsverordnung verboten, auf Fahrradschutzstreifen zu halten und dort Fahrzeuge zu Be- und Entladen. Ein Verstoß wird mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg belegt.
Das hat Folgen für Dachdeckerbetriebe und deren Zulieferer. Dachdecker seien darauf angewiesen, mit ihren Fahrzeugen möglichst nah an Baustellen heranzufahren, um zum Teil schweres Material und Werkzeuge zu entladen bzw. später wieder einzuladen, schreibt der Zentralverband des deutschen Dachdeckerhandwerks dazu in einer Pressemitteilung Anfang Mai.
Für handwerkstypische kleinere Aufträge und für Noteinsätze wie Dachreparaturen nach Stürmen oder Starkregen sei es schwierig, kurzfristig Sondergenehmigungen für das Halten und Parken einzuholen. Der ZVDH fordert den Gesetzgeber daher dazu auf, Ausnahmen für das Be- und Entladen im gewerblichen Verkehr aufzunehmen und das Halten für Handwerker auf Fahrradwegen wieder zu gestatten. www.dachdecker.org