Lückenlos luftdicht
Die Gesetzgebung fordert die Luftdichtheit der Gebäudehülle inzwischen für jeden Neubau. Denn das spart Energie und bewahrt oftmals vor Bauschäden infolge von Feuchtekonvektion in den Außenbauteilen. Voraussetzungen für die luftdichte Gebäudehülle sind eine durchdachten Planung und die fachgerechte Ausführung.
Ob Neubau oder Altbausanierung: Eine Gebäudehülle ohne unnötige Risse, Ritzen, Fugen und Löcher vermindert Wärmeverluste und erhöht die Behaglichkeit im Wohnraum. So erreichen energetische Maßnahmen, wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster, ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden. Schon beim Entwurf eines Gebäudes oder einer Gebäudesanierung sollte man deshalb die Luftdichtheit der Gebäudehülle berücksichtigen. Die luftdichte Ebene der Gebäudehülle muss das gesamte beheizbare Gebäudevolumen lückenlos umschließen. In der Regel liegt sie auf der warmen Seite der Dämmebene und möglichst raumseitig der Tragkonstruktion. Die häufig erwähnte Winddichtung eines Gebäudes verläuft auf der Außenseite der Konstruktion und ist nicht mit der luftdichten Ebene zu verwechseln.
Zur Planung der Luftdichtheitsebene wird in Grundrissen und Schnitten das Gebäudeinnere mit einem roten Stift lückenlos umrahmt. Die rote Linie kennzeichnet die luftdichte Ebene. Für jedes Außenbauteil kann nun die Luftdichtheitsschicht und deren Material festgelegt werden. Beim Mauerwerk übernimmt beispielsweise der Innenputz die Aufgabe der Luftdichtung, im Dachgeschoss ist es häufig die raumseitig der Dachdämmung liegende Dampfbremsfolie.
Anschließend werden die Detailpunkte herausgezogen, an denen es zu Bauteil-, Material- oder Richtungswechseln kommt. In die Details wird ebenfalls der Verlauf der Luftdichtheitsschicht eingezeichnet, anschließend werden die Materialien zur Überbrückung festgelegt. Die erforderlichen Durchdringungen der Luftdichtheitsebene (Elektroleitungen, Rohre usw.) sollten auf ein Mindestmaß reduziert werden, um die notwendigen Abdichtungen dieser Elemente so gering wie möglich zu halten.
Prüfung der Luftdichtheitsebene im Bauzustand
Es ist sinnvoll, vor dem Verkleiden zum Beispiel mit Gipskartonplatten eine Überprüfung der Luftdichtheitsebene mit einer BlowerDoor-Messung durchzuführen. Die meisten Undichtigkeiten werden schnell erkannt und können einfach und kostengünstig nachgebessert werden.
Für die Messung wird ein BlowerDoor-Ventilator in eine Außentür oder in ein Fenster des Gebäudes eingesetzt. Alle weiteren Außentüren und Fenster werden geschlossen, alle Innentüren des Gebäudes bleiben geöffnet. Das automatisierte BlowerDoor-Messverfahren wird als anerkannte Regel der Technik nach DIN EN 13829 durchgeführt. Dazu wird mit Hilfe eines Ventilators kontinuierlich so viel Luft aus dem Gebäude gesaugt, dass ein nicht wahrnehmbarer Unterdruck von 50 Pascal erzeugt wird. Sind Leckagen in der Gebäudehülle vorhanden, strömt durch diese Außenluft ins Gebäudeinnere. Während des Gebäuderundganges werden die im Haus vorhandenen Luftströmungen per Luftgeschwindigkeitsmessgerät oder Infrarot-Thermografie lokalisiert.
Bei der Luftdichtheitsmessung von Gebäuden werden unabhängig von der Bauweise (Passivhäuser, große Gebäude, Einfamilienhäuser nach EnEV, Altbauten, usw.) überwiegend gleichartige Leckagen gefunden. Diese lassen sich einteilen in:
Leckagen, die in der Fläche auftreten
Leckagen an Anschlüssen
Leckagen an Durchdringungen
Leckagen an Bauelementen
Die folgenden Beispiele sind nur eine kleine Auswahl an Möglichkeiten, typische Leckagen zu beheben. Sie zeigen, dass viele Undichtheiten vermieden werden können, wenn schon in der Planungsphase das Thema Luftdichtheit berücksichtigt wird. Ausführliche Hinweise zu geeigneten luftdichten Materialien, der Lage der luftdichten Ebene im Gebäude und Beispiellösungen für die Ausführung sind in der DIN 4108-7 zu finden.
Leckagen in der Fläche
Bei Außenwänden aus Mauerwerk kann die Außenluft über offene Stoß- und Lagerfugen in das Gebäude eindringen. Poröse Steine, zum Beispiel zur Aufmauerung des Schornsteines sind in der Fläche zu luftdurchlässig, und Steine mit Hohlkammersystemen wie etwa Hochlochziegel sind aufgrund des vernetzten Hohlkammersystems nicht ausreichend dicht.
Der Handwerker muss daher alle massiven Außenwände vollflächig mit einem Innenputz versehen. Auch die Flächen hinter aufgehenden Rohren, im Bereich des Estrichs sowie Flächen, die am Ende mit einer Gipskartonverkleidung versehen werden, müssen einen Putz erhalten.
Anschlüsse und Durchdringungen
Folien, Baupappen oder Holzwerkstoffplatten müssen an den Überlappungsstößen oder Fugen unbedingt mit Verbindungsmitteln abgedichtet werden, die speziell zur Verklebung und Herstellung der luftdichten Ebene zugelassen sind. Auch die Übergänge auf andere Bauteile, wie der Anschluss der Dampfbremse an die verputzte Giebelwand, müssen unter Verwendung von zugelassenen Klebemassen und -bändern erfolgen, die sich zur Verbindung verschiedener Materialien eignen. Die Verwendung von Bauschaum ist nicht dauerhaft und damit nicht zulässig.
Durchführungen von Kabeln und Rohren durch die Luftdichtheitsebene lassen sich mit einer guten Planung reduzieren, aber nicht vollständig vermeiden. Es gibt jedoch spezielle Manschetten für fast alle Durchmesser, so dass auch diese kritischen Bereiche problemlos luftdicht ausgeführt werden können.
Leckagen an Bauelementen
Auch die Anschlüsse von Fenstern an die Außenwand sowie Fenstertüren an Außenwand und Fußboden müssen vor dem Einbau geplant werden, um Undichtheiten in den Anschlussfugen zu vermeiden. Folien zum Einputzen werden beispielsweise vom Fensterhersteller oder Monteur vor der Fenster-Montage auf den Fensterrahmen-Rücken geklebt. Nach dem Einsetzen wird das Klebeband auf den vorbereiteten Untergrund der Fensterlaibung geklebt und kann eingeputzt werden.
Autorin
Dipl.-Ing. Stefanie Rolfsmeier arbeitet seit 1999 für die BlowerDoor GmbH. Zu ihren Arbeitsschwerpunkten zählen die Durchführung von BlowerDoor-Messungen und die Organisation von Seminaren zum Thema Luftdichtheit.
Viele Undichtigkeiten am Gebäude können schon in der Planungsphase vermieden werden