(K)ein sicherer Fang beim Dachabsturz

Fehlerhafte Anschlagsicherungen gefährden die Sicherheit. Ein Risiko, das den Verantwortlichen

selten bewusst ist. Dabei können die gesteigerte Absturzgefahr und die Kosten für die Erneuerung der Anschlagsicherungen bereits mit regelmäßigen Überprüfungen nachweislich eingegrenzt werden.

Arbeiten in Dachbereichen sind immer mit einer erhöhten Absturzgefahr verbunden. Anschlagsicherungen im Dach sind daher für alle Gebäude ab einer Absturzhöhe von drei Metern verpflichtend. Doch die Vorrichtungen, die eigentlich die Sicherheit der Dacharbeiter gewährleisten sollen, entpuppen sich bei ihrer Verwendung häufig als großes Risiko. Zahlreiche der auf deutschen Dächern montierten Anschlagpunkte entsprechen nicht den vorgeschriebenen Standards und können zu Abstürzen führen.

Einer der Hauptgründe dafür ist, dass die Absturzsicherungen nach der Norm DIN EN 4426 bereits im Zuge der Bauwerkserstellung installiert werden und wie die Dachflächen mitunter Jahrzehnte alt sind. Korrosion und nicht direkt erfassbare Schäden etwa an der Befestigung oder Verformungen, nehmen im Laufe der Zeit zu. Diese sind nur bedingt vermeidbar und lassen sich nicht immer auf den ersten Blick erkennen. Hinzu kommt, dass die Anschlagsicherungen in der Errichtungsphase des Bauwerks häufig fehlerhaft eingebaut werden. ↓

Die Verwendung von Anschlagpunkten ist Pflicht

Die Vernachlässigung der Absturzsicherungen ist mit dem Arbeitsschutz allerdings unvereinbar. Für Inspektionen, Reparaturarbeiten und Wartungen im Rand- beziehungsweise im Gefahrenbereich von Dächern ist die Nutzung einer persönlichen Schutzausrüstung (PSAgA) an Anschlageinrichtungen obligatorisch. Jedem Eigentümer beziehungsweise den beauftragten Personen wie etwa Facility Managern, Sicherheitsfachkräften oder Arbeitsschutzverantwortlichen obliegt eine Verkehrssicherungspflicht, wenn Personen die Dächer eines Gebäudes betreten (BGB, § 823). Weitere gesetzliche Anforderungen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DIN EN 4426, der DIN EN 795 sowie berufsgenossenschaftlichen Regelwerken formuliert.

Weiterhin erläutert die Präventionsleitlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) „Durchführung von Sachkundigenprüfungen an Anschlageinrichtungen“ den Zuständigkeitsbereich der Verantwortlichen. Diese sind demnach verpflichtet, die Grundlagen für eine sichere Nutzung der Anschlagpunkte zu schaffen. So müssen die entsprechenden Fangeinrichtungen einsehbar und in einem einwandfreien Zustand sein. Zu den Aufgaben der Betreiber von Anschlagmitteln gehört es außerdem, diese gemäß der Herstellerangaben und den einschlägigen Richtlinien regelmäßig sachkundig prüfen zu lassen – einschließlich entsprechender Nachweisführung (Dokumentation). Die Prüfungsintervalle hängen dabei von der Nutzung der Arbeitsmittel und der Beurteilung des Gefährdungspotenzials durch die Verantwortlichen ab. Konkrete Vorgaben für die technische Ausführung einer regelmäßigen Prüfung der Anschlagpunkte finden sich in keiner der genannten Richtlinien. Ein Manko mit Folgen: Nach Untersuchungen der DGUV sind rund 20 Prozent der Anschlagsicherungen nicht für einen Einsatz geeignet. In jedem fünften Fall besteht also trotz Personen rettender Fangeinrichtungen Lebensgefahr für die zu sichernde Person.

Mit dem Ziel, Dacharbeiten zukünftig sicherer zu machen, empfiehlt die DGUV, alle Anschlagmittel ohne vorliegende Montagedokumentation und ohne Kenntnis über den Hersteller ersetzen zu lassen. Da aber bei Gebäuden aus den 1970er bis 2000er Jahren generell nur in den wenigsten Fällen Dokumentationsberichte beziehungsweise aussagekräftige Montageprotokolle über durchgeführte Auszugs-Messungen der Befestigungen angefertigt wurden, sehen sich viele Gebäudeeigentümer mit hohen finanziellen Kosten konfrontiert. Denn der Ausbau und Ersatz der Anschlagpunkte zieht meist ein Öffnen der Dachhaut nach sich. Zwar lassen sich durch diesen weitreichenden Ansatz Unfälle vermeiden, im Vorfeld entstehen aber durch die komplette Überarbeitung der Dachabdichtung hohe Kosten. Denn von einem Austausch aller Anschlagsicherungen ohne Dokumentationsnachweis sind automatisch auch voll funktionsfähige Dachanschläge betroffen.

Rüttel- und Zugproben nur bei massiven Stahlteilen

Dabei lassen sich diese Kosten im Rahmen sogenannter zerstörungsfreier Prüfungen umgehen. Anhand dieser ist es den Prüfsachverständigen möglich, auch ohne die dokumentierten Nachweise vorheriger Prüfungen, konkrete Aussagen über die Sicherheit der Anschlagpunkte machen zu können. In einem ersten Schritt wird dafür ein Sicherheitskonzept erstellt, beziehungsweise das vorhandene Konzept überprüft. Zudem muss die Zulassung der Anschlagpunkte zur Überprüfung der geplanten Untergrundbefestigung eingesehen werden. Dies ist notwendig, um sicherzustellen, dass die planmäßigen Lasten aus den Anschlagpunkten sicher in den Untergrund (zum Beispiel die Dachtragkonstruktion) eingeleitet werden können. Vor Ort werden dann punktuell Anschlagpunkte ausgebaut und die Befestigungselemente visuell und mechanisch kontrolliert.

Die Prüfung, die auf massive Rundrohr-Stahlteile beschränkt ist, setzt sich aus einer Rüttel- und einer Zugprobe zusammen (Achtung: Bei dünnen Stahlstäben dürfen KEINE Zugproben gemacht werden). Anhand der Rüttelprobe kann der zuständige Prüfer bereits erste Angaben über den Materialzustand und den Befestigungsgrad des Anschlagspunkts machen. Dieses Verfahren, wird aber im Rahmen der zerstörungsfreien Prüfungen nie alleine zur Freigabe eines Dachanschlags verwendet. Diese erfolgt nur durch eine im Anschluss durchgeführte Zugprobe, mit der die Tragfähigkeit des Dachanschlags sichergestellt werden kann. Bei der Zugprobe wird dann entsprechend der Zulassung und des Sicherheitskonzeptes die notwendige Belastung für etwa 90 Sekunden auf die jeweilige Anschlagsicherung ausgeübt. Dies übersteigt die kurzzeitig auftretende Last beim Auffangvorgang. Entsprechend kann der Anschlagpunkt dann für eine oder mehrere Personen freigegeben werden. Sollte bereits durch die Rüttelprobe klar sein, dass der Dachanschlag lose ist, wird auf die Zugprobe verzichtet, da ansonsten die Dachhaut beschädigt werden könnte. Die Anschlageinrichtung wird dann für eine Nutzung gesperrt.

Durch eine messtechnische Überprüfung dieser Art können Sachkundige eine sichere und belastbare Aussage über den Zustand von Dachanschlägen treffen, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen. Zudem dienen diese Prüfungen Arbeitsschutzverantwortlichen als Grundlage, um entsprechende Entscheidungen in Bezug auf Sicherheitsvorkehrungen bei Dachrandarbeiten treffen zu können.

Autor
Volker Hüttner ist Geschäftsfeldleiter des Bereichs Bautechnik (Region Mitte-West und Süd-West) beim TÜV Rheinland.

Wer prüft Anschlagpunkte auf dem Dach?

Mitarbeiter des TÜV Rheinland und andere TÜV-Einrichtungen prüfen Anschlagpunkte auf dem Dach. Informationen darüber gibt es bei Volker Hüttner, Geschäftsfeldleiter Bautechnik, Energie und Umwelt (Tel.: 0261/8085162, e-mail: volker.huettner@de.tuv.com).

Prüfung und Beratung

Auch diverse Hersteller bieten Prüfungen von Anschlagpunkten auf dem Dach an. Die Skylotec GmbH zum Beispiel stellt persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz her, bietet aber auch Beratung an:

Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen vor Ort
Gleichzeitige Überprüfung anderer inspektionspflichtiger Bauteile (Blitzableiter)
Regelmäßige Infos über Änderungen der Vorschriften
Planungssicherheit beim Erstellen von Arbeitsschutzmaßnahmen
Individuelle Sonderlösungen in Zusammenarbeit mit Handwerkern und Kunden

www.skylotec.com

Überprüfung aller Hersteller möglich

Der Hersteller und Entwickler von Systemen zur Absturzsicherung, ABS Safety, bietet ebenfalls die (übrigens jährlich vorgeschriebene) Überprüfung von Anschlageinrichtungen an. Dabei werden Systeme aller Hersteller überprüft und eine ausführliche Dokumentation mit den notwendigen Prüfsiegeln erstellt. Zudem werden auch Sachkundige für PSAgA ausgebildet, die dann wiederum die Schutzausrüstung prüfen dürfen.

www.absturzsicherung.de

Dokumentation ist Pflicht

Der Hersteller ST Quadrat weißt darauf hin, dass die nachträgliche Prüfung der Anschlageinrichtung durch sachkundige Personen in keinem Fall die Dokumentationspflicht ersetzt. Mit der web-basierten Applikation „Lux-top Quick-Doku“ stellt der Hersteller ein Tool für die geforderte Dokumentation zur Verfügung. Das digitale Werkzeug bietet eine bequeme Erfassung und Auswertung aller wichtigen Montagedaten, inklusive Fotodokumentation am PC oder Smartphone.

www.lux-top-absturzsicherungen.de

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