Freie Fahrt auf doppelter Distanz

Gute Nachrichten bei der Tachografenpflicht: Seit Anfang März einzelne Bestimmungen der neuen EU-Tachografen-Verordnung in Kraft getreten sind, gilt für die sogenannte „Handwerkerregelung“ ein doppelter Radius. Innerhalb einer Entfernung von 100 statt bisher 50 Kilometern vom Firmensitz müssen Handwerksbetriebe ihre Transportfahrten damit nicht mehr digital aufzeichnen.

Die Ausnahmeregelung gilt, wie gehabt, für Fahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen Gesamtmasse und ausschließlich für den Transport von Material oder Ausrüstung, die der Fahrer zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit benötigt. Weitere Voraussetzung: Das Fahren darf nicht die Haupttätigkeit sein.

Ab einer Gesamtmasse von mehr als 7,5 Tonnen gilt auch weiterhin grundsätzlich die Pflicht zum Einbau und zur Nutzung eines digitalen Tachografen. Es hier genau zu nehmen, rät Kerstin Nickel-Spohn, Juristin bei der Handwerkskammer Konstanz, den Betrieben: „Wichtig ist, dass bei der Berechnung der Gesamtmasse auch das Gewicht mitgeführter Anhänger oder Sattelanhänger berücksichtigt wird.“ Dagegen komme es nicht darauf an, ob sich das Fahrzeug in leerem oder beladenem Zustand befindet. Allerdings gilt: „Wird ein Anhänger genutzt, kann bei Überschreiten der Gewichtsgrenze schon für die einmalige Nutzung des Fahrzeuggespanns die Pflicht zum Einbau eines Tachografen entstehen“, so die Warnung der Expertin.

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